Bagdad – Das oberste irakische Gericht hat das Referendum in der autonomen Kurdenregion über die Unabhängigkeit für verfassungswidrig erklärt. In einer am Montag veröffentlichten Erklärung des Gerichts hieß es, das Referendum von Ende September sei "verfassungswidrig" und damit alle daraus resultierenden "Konsequenzen und Ergebnisse" nichtig.

Die irakischen Kurden hatten am 25. September über die Unabhängigkeit abgestimmt. Sie votierten praktisch geschlossen für die Abspaltung von Bagdad. Daraufhin startete die irakische Zentralregierung eine Militäroffensive, bei der sie den Kurden praktisch alle Gebiete außerhalb der offiziellen Autonomieregion abnahm. Einige dieser Gebiete gelten zwischen Bagdad und der kurdischen Regionalregierung in Erbil als umstritten.

Insbesondere der Verlust der Ölförderregion um Kirkuk ist ein schwerer Schlag für die Kurden. Das Debakel verschärfte auch die bestehenden Spannungen zwischen den großen Kurdenparteien PUK und DPK weiter. (APA, 20.11.2017)