"Die Zeugin ... (legt) offensichtlich auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen. Die Zeugin ist auch bestrebt, diesen, ihren Geschmack ... demonstrativ durch etliche, sichtbare Piercings, zu präsentieren."

So was steht laut Profil im Jahre 2017 in der schriftlichen Ausfertigung eines Urteils durch einen Richter des Straflandesgerichts Graz. Die Zeugin ist die Tochter eines Arztes, der wegen des jahrelangen Quälens seiner Kinder in einem aufsehenerregenden Prozess vor Gericht stand. Er wurde (nicht rechtskräftig) freigesprochen, weil der Richter die Aussagen der (erwachsenen) Kinder als von der geschiedenen Ehefrau angestifteten "verspäteten Rosenkrieg" einstufte. Diese war zwar konservativer gekleidet, aber das war dem Herrn Rat auch nicht recht: Sie sei "in optischer Hinsicht, in Bezug auf ihren extravaganten Kleidungsstiel (sic), eine überladene Person".

Woher der Wind weht, lässt sich aber aus der Einschätzung des Angeklagten durch den Richter erahnen: Er sei "eine grundkonservative Person" und komme nicht klar "mit den gegenwärtig in der Gesellschaft vertretenen Werten, nämlich Völlerei, des Angebens und Strebens nach Mehr". Und deshalb ist es unglaubwürdig, dass er den Kindern die Hölle bereitet hat? Oder hätten die Zeugen im Dirndl und Steireranzug erscheinen sollen? (Hans Rauscher, 20.11.2017)