In Deutschland wurden Sammelklagen eingebracht, in Österreich wird gegen den Volkswagen-Konzern ermittelt.

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Wien – Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und die Nervosität steigt. Dieselfahrzeughalter, deren Wagen nach dem Software-Update nicht mehr so rund läuft wie vorher oder mehr Sprit verbraucht, können ihre Ansprüche nur bis Jahresende geltend machen, danach verjährt die Causa.

Glaubt man Volkswagen, ist es nur eine Minderheit, deren mit dem Schummelsoftwaremotor EA 189 ausgerüstete Fahrzeuge unter dem Software-Update leiden. Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht man das nach einer Umfrage unter 27.000 betroffenen VW-Fahrzeughaltern, die sich von VW aufgrund der Betrugssoftware geschädigt fühlen, anders. Von den 9.000 Fahrzeughaltern, die das Update bereits durchführen ließen, hätten rund 3.600 über negative Veränderungen nach der Umrüstung ihres Fahrzeugs berichtet. Neben erhöhtem Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüchen im unteren oder oberen Drehzahlbereich oder Ruckeln/Nageln des Motors kann es im schlimmsten Fall Probleme mit dem Abgasrückführungssystem geben, der Partikelfilter kann verrußen und das Fahrzeug fahruntüchtig werden.

VKI fordert Garantie

43 Prozent der betroffenen VW-Fahrzeughalter seien mit den Motor-Updates unzufrieden, beklagt der VKI. Als am störendsten würden ein erhöhter Kraftstoffverbrauch und Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich empfunden.

Das stellte VW-Generalimporteur Porsche Holding unter Verweis auf das deutsche Kraftfahrtbundesamt stets in Abrede. Es gebe Einzelfälle, bei denen Probleme aufträten, aber dass jedes zweite Auto nach dem Update nicht einwandfrei funktioniere, sei falsch. Der VKI fordert den im Besitz der deutschen Volkswagen AG stehenden Generalimporteur nun auf, eine umfassende Garantieerklärung abzugeben: "Wenn es keine Probleme gibt, dann kann eine solche Garantieerklärung problemlos von VW abgegeben werden", so der VKI, der Betroffenen empfiehlt, eine solche Erklärung von VW einzufordern.

Eine Garantieerklärung mag VW-Besitzern nach dem Software-Update helfen, nicht aber jenen, die sich betrogen fühlen und das Softwareupdate gar nicht machen, sondern ihren Wagen umtauschen wollen. Ihnen läuft die Zeit davon, denn zu Jahresende verjährt die Causa. Eine Verlängerung des Verjährungsverzichts lehnte VW stets ab.

Stoff für Ermittler

Mit Spannung erwartet wird in diesem Zusammenhang ein Sachverständigengutachten, das vom Landesgericht Linz bei einem Experten der TU Wien in Auftrag gegeben wurde. Erbringt der Fahrzeugtechniker den Beweis, dass die Schummelsoftwarefahrzeuge die Stickoxidgrenzwerte des Neuen Europäischen Fahrzyklus ohne Manipulationssoftware nicht einhalten, dann hätten diese Fahrzeuge nie eine Betriebsgenehmigung erhalten dürfen. Das wäre Stoff nicht nur für mehr als hundert Zivilverfahren in Österreich, sondern vor allem für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die gegen Volkswagen nach Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ermittelt.

Der Klubobmann der Liste Pilz, Peter Kolba, geht einen Schritt weiter. Er fordert das Innenministerium auf, wegen 2.400 Leasingfahrzeugen gegen VW aktiv zu werden. (APA, ung, 20.11.2017)