Kein Urteil hat es am Landesgericht im Prozess gegen den 28-jährigen Angeklagten gegeben.

ORF

Wien – Staatsanwalt Christoph Wancata versucht bis zuletzt, seine Mordanklage gegen Shkelzen D. aufrechtzuerhalten. Und das, obwohl die objektiven Beweise zeigen, dass der 28-Jährige am 16. April Igor Z. wohl nicht erschossen hat und sein ursprüngliches Geständnis nicht stimmen kann. Beweisergebnisse, die der Ankläger übrigens schon lange hatte, wie der zweite Prozesstag vor einem Geschworenengericht unter Vorsitz von Georg Olschak zeigt.

Zur Erinnerung: Das 26 Jahre alte Opfer starb am Nachmittag des Ostersonntags auf der Jägerstraße in Wien-Brigittenau. Eine Kugel war in seinen Oberarm eingedrungen, im Schulterbereich ausgetreten, durch die Wange in den Schädel und durch das Scheitelbein wieder hinaus. Sechs Minuten später stellte sich der Angeklagte in einer nahen Polizeiinspektion und gestand die Tötung, sprach aber von einem Unfall bei einem Handgemenge.

"Spontangeständnis" und Widersprüche

Ein "Spontangeständnis", das aus Sicht des Verteidigerduos Werner Tomanek und Philipp Wolm offenbar den Eifer von Polizei und Staatsanwaltschaft etwas gebremst hat. Denn die Tests der Experten des Bundeskriminalamtes offenbarten rasch eklatante Widersprüche zu diesem Schuldeingeständnis.

So sagt jene Mitarbeiterin aus, die die Schmauchspuren an Händen und Kleidung des Angeklagten und eines Zeugen namens Emir O., der D. nach der Tat zur Polizei gefahren hatte, untersucht hat. Ihr Fazit: Die Waffe sei eine "Dreckschleuder" gewesen, die ungewöhnlich starke Schmauchspuren hinterlassen habe. Und: "Die Untersuchungsberichte sprechen nicht für eine Schussabgabe durch den Angeklagten."

Genauer, auf seiner Jacke wurden keine Rückstände gefunden, auch auf den Händen nur wenige Partikel. Bei Emir O. fand sie dagegen Schmauchspuren auf der Handinnenfläche. Der hat auch zugegeben, nach dem Schuss die Waffe in das Auto des Angeklagten gelegt zu haben. Nur: O. sagt, er habe dem Angeklagten die Waffe aus der Hand genommen, was laut der Gutachterin nicht stimmen kann.

"Geht sich hint' und vorn nicht aus"

Verteidiger Tomanek will von der Zeugin wissen, ob die Anklagebehörde sie kontaktiert hat, um die Widersprüche aufzuklären. "Ja, es gab Telefonate", erfährt er. "Da sich die Ergebnisse mit der Version des Geständnisses hint' und vorn nicht ausgehen."

Zum gleichen Ergebnis kamen auch zwei Schusstechniker des Bundeskriminalamtes. Demnach kann sich der Schuss nicht zufällig, etwa durch einen Schlag, gelöst haben, sondern der Abzugshahn muss betätigt worden sein. Der Experte, der die Schmauchspuren an der Kleidung des Opfers untersucht hat, ist überzeugt: "Es kann keine Rangelei gewesen sein." Denn der Schuss müsse aus mindestens eineinhalb Meter Entfernung abgegeben worden sein.

Was die Kugel für Folgen hatte, zeigt der gerichtsmedizinische Sachverständige Christian Reiter den Prozessbeteiligten auf Farbfotos vom Tatort und der Leiche, die er im Format A3 ausgedruckt hat. "Ich möchte keine Show machen", versichert er, "aber die Erklärung geht nur mit diesen Bildern."

Gerichtsmediziner kennt die Wahrheit

Reiter kann nun, nachdem er alle Zeugenaussagen und die ihm vorher unbekannten Bundeskriminalamtsergebnisse gehört und die Tatwaffe gesehen hat, rekonstruieren, wie Igor Z. ums Leben gekommen ist.

Bei der Obduktion sind ihm an Kopf und Schulter Verletzungen aufgefallen, die er als Hautabschürfungen im Bericht vermerkt hat. Nun ist er überzeugt, dass sie der Beleg dafür sind, dass das Opfer mit dem Griff der Waffe zweimal geschlagen wurde.

Und der Gutachter meint auch zwei Rätsel gelöst zu haben. Jenes des seltsamen Schusskanals über den Oberarm ins Gehirn und die Tatsache, dass zwei Zeugen behaupten, Igor Z. sei nach der Schussabgabe nach hinten umgefallen, obwohl er in Bauchlage gefunden wurde.

Opfer lag vor Schuss schon auf Boden

Seine Conclusio: Z. müsse zuerst zu Boden gebracht worden sein, als er sich wieder aufrichten wollte, schoss der Täter, durch die Wucht wurde das Opfer zur Seite gerissen. Der Kopf müsse dabei noch nahe am Asphalt gewesen sein, wie die Blutspuren zeigen würden.

Der Bruder des Opfer wartet dann mit einer weiteren Überraschung in dem an diesen ohnehin nicht armen Prozess auf: Er sagt, er habe einen bisher unbekannten unmittelbaren Tatzeugen aufgetrieben. Dabei soll es sich um einen Georgier handeln, der schwarz in einem Lokal arbeitete und deshalb nichts mit der Polizei zu tun haben wollte.

Dieser Mann hat angeblich Folgendes beobachtet: Das Opfer läuft davon, drei Männer, zwei kleine und ein großer, hinterher. Der große habe dabei eine Waffe in der Hand gehabt. Der geheimnisvolle Zeuge habe sich dann weggedreht, als er den Schuss hörte, sei der Waffenträger über dem Liegenden gebeugt gewesen.

Dritter Mann nie ausgeforscht

Das Verwirrende: Der 1,97 Meter große Angeklagte kann laut Schmauchspuren eben nicht der Schütze gewesen sein. Und der dritte Mann, der neben D. und Zeuge Emir O. anwesend gewesen sein soll, wurde nie ausgeforscht – der Angeklagte hat praktisch ab der formellen Einvernahme durch die Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Seltsamerweise kümmert die Behauptung des Bruders, es gebe einen weiteren unmittelbaren Tatzeugen, niemanden. Weder der Staatsanwalt noch Verteidiger beantragen, ihn zu laden, auch die Berufsrichter sehen offenbar keinen Grund dafür, ihn ausfindig zu machen.

So kann Ankläger Wancata in seinem Schlussplädoyer sagen: "Spontane Geständnisse haben die höchste Glaubwürdigkeit überhaupt." Außerdem sei es "absolut klar, dass der Angeklagte geschossen hat". Die Tatsache der fehlenden Schmauchspuren wischt er mit "Das ist ein Testverfahren. Da gibt's Fehlerquellen." zur Seite.

Einstimmiger Freispruch durch Geschworene

Auch für die Laienrichter scheint die Angelegenheit absolut klar, sie sprechen den unbescholtenen Angeklagten einstimmig frei. Was dem Berufsrichtersenat, bestehend aus Georg Olschak, Stefan Apostol und Nicole Bazcak, nicht passt – sie setzen die Entscheidung der Geschworenen aus. "Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben", gibt Vorsitzender Georg Olschak bekannt. Der Prozess muss nun also mit neuen Berufs- und Laienrichtern wiederholt werden. (Michael Möseneder, 21.11.2017)