Nach dem Genuss von Alkohol, sollte man das Auto stehen lassen.

Foto: ÖAMTC

Sowohl in Österreich als auch in den Nachbarländern locken in Kürze wieder sehenswerte Adventmärkte – und mit ihnen die Punschstände. "Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte nach dem Genuss von Punsch oder Glühwein die Hände vom Lenkrad lassen", sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. "Denn man bringt nicht nur sich und andere in Gefahr, man geht auch das Risiko hoher Strafen ein, wenn man die jeweiligen Promillegrenzen übersteigt."

So gilt beispielsweise in Tschechien, der Slowakei und Ungarn die 0,0-Promille-Grenze für alle Autofahrer. In Deutschland, Italien, der Schweiz und Slowenien gelten – wie auch in Österreich – 0,5 Promille.

Slowakei geht rigoros vor

Wer zu viel Alkohol im Blut hat und am Steuer erwischt wird, muss zahlen. "In Deutschland und Italien beginnen die Strafrahmen bei 500 bzw. 530 Euro. In Italien bezahlt man außerdem nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr", erklärt Tauer. "Die Schweiz setzt ihre Strafen für Alkoholdelikte bei ca. 550 Euro an."

Überblicksgrafik: Promillegrenzen in Europa
Grafik: ÖAMTC

Wer in der Slowakei mit bis zu 0,1 Promille erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 1.000 Euro rechnen. Überschreitet man die Grenze von 0,1 Promille nachweislich, kann man sogar sofort vorläufig festgenommen werden – auch wenn die alkoholisierte Fahrt keinen Unfall zur Folge hat. Ein Schnellgerichtsverfahren entscheidet dann über das weitere Vorgehen, möglich ist sogar eine Haftstrafe bis zu zwölf Monaten.

Eigene Regeln für Führerscheinneulinge

Für junge Fahrer und Fahranfänger gelten in einigen Ländern besonders strenge Regeln. So dürfen in Deutschland und Slowenien Führerscheinneulinge, die den Schein noch keine zwei Jahre besitzen, sowie alle Personen unter 21 Jahren keinerlei Alkohol konsumiert haben, wenn sie fahren. In Italien gelten ebenfalls 0,0 Promille – und zwar für alle Lenker, die ihren Führerschein kürzer als drei Jahre haben. In der Schweiz gibt es eine 0,1-Promillegrenze für alle Fahrer, die ihren Führerschein kürzer als drei Jahre besitzen. (red, 22.11.2017)