Die europäische Kommission empfindet die Schulden in Italien als "Anlass zur Sorge". Sie betragen dieses Jahr über 130 Prozent der Wirtschaftsleistung.

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Brüssel – Die EU-Kommission stellt Italien wegen seiner hohen Gesamtverschuldung unter verschärfte Beobachtung. "Im Falle Italiens gibt die anhaltende hohe Staatsverschuldung zur Sorge Anlass", erklärte die Behörde am Mittwoch in ihrer Bewertung der Haushaltspläne der Mitgliedstaaten.

In einem Brief informierte sie demnach die italienische Regierung, sie werde im Frühjahr 2018 erneut bewerten, "ob Italien den Richtwert für den Schuldenabbau einhält".

Nach der Anfang November veröffentlichten Herbstprognose der Kommission ist Italiens Gesamtverschuldung die zweithöchste in der EU nach der des Krisenlandes Griechenland. Sie wird in diesem Jahr voraussichtlich 132,1 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen. Für 2018 geht die Kommission bisher von einem Rückgang auf 130,8 Prozent aus und 2019 auf 130 Prozent.

Der Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht als Ziel einen Gesamtschuldenstand von 60 Prozent vor, der aber nach der jahrelangen Finanzkrise von kaum einem Mitgliedstaat erreicht wird. Im Schnitt liegt die Gesamtverschuldung in den 19 Ländern der Eurozone in diesem Jahr voraussichtlich bei 89,3 Prozent.

Auch Österreich könnte Budgetziele nicht erfüllen

In ihrem Jahreswachstumsbericht forderte die Kommission die Mitgliedstaaten insgesamt auf, die relativ günstige Wirtschaftslage zur Schuldenreduzierung zu nutzen. "Es muss auch weiterhin prioritär darauf hingearbeitet werden, die hohen Schuldenstände abzubauen und erneut Finanzpolster zu bilden", erklärte die Behörde. "Zu diesen Bemühungen beitragen kann es, Steuerschlupflöcher zu schließen, die Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen qualitativ zu verbessern und Ausgaben gezielter zu tätigen."

Die Kommission warnte auch Österreich davor, seine Budgetziele bis 2018 nicht einzuhalten. Es bestehe das Risiko, dass die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht erfüllt werden. (APA, 22.11.2017)