Der Presserat rügt den "Krone"-Bericht.

Foto: Presse/Faksimile/Krone

Wien – Die "Kronen Zeitung" hat mit Bildern zur Berichterstattung über Wiener islamische Kindergärten gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen, das befand der Senat 1 des Presserats. Die Zeitung hatte behauptet, auf den Fotos sei ein "Islam-Kindergarten in Wien Liesing" zu sehen, tatsächlich aber zeigten die Bilder ein islamisches Jugendfest in Floridsdorf, wie die "Presse" dokumentierte.

Die Artikel waren im Juni des Jahres erschienen. Ein Informant habe die Bilder, auf denen Mädchen mit Kopftuch zu sehen waren, aus dem Liesinger Kindergarten der Redaktion zugespielt, hieß es darin. Mehrere Leser kritisierten daraufhin, dass diese Fotos von einem Jugendfest des Islamischen Zentrums im 21. Bezirk im Jahr 2016 stammten. Die "Krone" selbst nahm gegenüber dem Presserat nicht Stellung; der Autor des Artikels aber habe per Twitter bekannt gegeben, dass die Bilder von der Webseite des "Islam4Kids Club des Islamischen Zentrums Wien" stammten, schrieb der Presserat am Mittwoch in einer Aussendung. Der Artikel von krone.at-Chefredakteur Richard Schmitt ist noch immer online.

Die Fotogalerie des Festes zeige auch Kinder ohne Kopftuch, fand der Presserat weiters heraus. Und: Auch auf Bildern, die die "Krone" benutzt hatte, gab es ursprünglich Mädchen mit unbedecktem Kopf zu sehen. Es "wurden die Fotoausschnitte so gewählt, dass Mädchen ohne Kopftuch nicht zu sehen sind", schloss daraus der Senat. Die Zeitung habe somit gegen den Punkt 2 des Ehrenkodex (Genauigkeit) verstoßen: "Es wurde das Gebot missachtet, Nachrichten gewissenhaft und korrekt wiederzugeben", sowohl bezüglich der Quelle der Fotos als auch des Inhalts. Die "Kronen Zeitung" wurde aufgefordert, diesen Spruch zu veröffentlichen, hat aber bisher die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht anerkannt. (APA, red, 22.11.2017)