Doris Bures (SPÖ), rechts, hat das Gutachten in Auftrag gegeben. Ihre Nachfolgerin als Nationalratspräsidentin Elisabeth Köstinger (ÖVP) muss sich jetzt mit der heiklen Causa "Grüne Klubförderung" beschäftigen.

Foto: APA/Neubauer

Wien – Das Papier umfasst gerade einmal drei Seiten, für die vier verbliebenen grünen Bundesräte ist es dennoch ein Rettungsanker. Denn das Dokument stellt finanzielle Hilfe in Aussicht – in Form einer Klubförderung.

Diese Empfehlungen des Rechtsdienstes der Parlamentsdirektion, die dem STANDARD vorliegen, könnten Nationalratspräsidentin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nun die heikle Entscheidung erleichtern. In dem Papier, das noch ihre Vorgängerin Doris Bures (SPÖ) in Auftrag gegeben hatte, wird festgehalten, dass "eine Auslegung des Klubförderungsgesetzes rechtlich zulässig (erscheint), wonach einer Bundesratsfraktion auch ohne Bestehen eines Nationalratsklubs Klubfinanzierungsbeiträge zustehen".

Schwierig wurde die Lage auch durch die unterschiedlichen Begriffsbestimmungen in den Gesetzen, die in diesem Fall greifen. So ist einmal von "parlamentarischen Klubs" die Rede, dann wieder von "jedem Klub". Der Gesetzgeber definiere nicht genau, was er meint, bestätigt auch Jurist Stephan Lenzhofer, auf dessen Literatur zum Thema die Rechtsabteilung des Parlaments zurückgreift. Er ist der Ansicht, "dass für einen Anspruch auf Klubförderung ein Nationalratsklub oder eine Bundesratsfraktion nötig ist" und "dass ein Parlamentsklub daher auch ohne einen Nationalratsklub vorliegen kann". Auch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wird im Gutachten zitiert, wonach "Nationalrat und Bundesrat gleichberechtigte Teilorgane der Gesetzgebung sind".

Volle Summe

Lenzhofer rechnet damit, dass die Grünen damit Förderanspruch haben – und zwar auf die volle Summe aus Grundbetrag plus Steigerungsbetrag. Ersterer wird unabhängig von der Klubgröße ausbezahlt, weil gewisse Grundkosten für alle anfallen. Letzterer ist abhängig von der Anzahl der Mandatare. Und weil die grünen Bundesräte bereits eine Fraktion sind, folgert Lenzhofer: "Die Grünen müssen beides bekommen." Auch die Parlamentsjuristen wollen das Klubfinanzierungsgesetz so auslegen. In Summe geht es um rund 355.000 Euro Klubförderung.

Eine Fraktion können die vier grünen Abgeordneten übrigens nur deshalb stellen, weil ihnen die anderen Parteien dies ermöglicht haben. Eigentlich liegt die Untergrenze bei fünf Mandataren.

Sollte Köstinger der Empfehlung des parlamentarischen Dienstes folgen, könnte die Freude der Grünen dennoch nur kurz währen. Kommendes Jahr finden nämlich auch in Salzburg und Tirol Landtagswahlen statt. Schneidet die Partei dort schlecht ab, droht der Verlust der Bundesratssitze. Ein Mandatar weniger, schon ist der Fraktionsstatus futsch – ergo wäre dann auch die Förderung, die zu Beginn jedes Quartals ausgezahlt wird, nach ein paar Monaten wieder weg.

Der Ball liegt jetzt bei der Parlamentspräsidentin – sie darf im Alleingang entscheiden, will hier aber keine voreiligen Schlüsse ziehen, heißt es. In der Präsidiumssitzung am Donnerstag war das Gutachten kein Thema. Festgelegt wurde die nächste Nationalratssitzung für den 13. Dezember. Köstinger versicherte, dass es keinen Zusammenhang mit einem möglichen Abschluss der Koalitionsverhandlungen gebe. (Peter Mayr, Karin Riss, 23.11.2017)