Wien/Berlin/Schwechat – Ein Pilot der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin ist mit der Klage gegen seine Freistellung gescheitert. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht wies die Klage am Donnerstag im Eilverfahren zurück. Nach Ansicht des 59 Jahre alten Klägers gibt es nach wie vor Einsatzmöglichkeiten, weil die insolvente Airline noch Flüge für andere Airlines und Überführungsflüge übernehme.

Air Berlin habe das Personal für diese Flüge zum Beispiel ab dem Flughafen Köln/Bonn willkürlich zusammengezogen und ihn zu Unrecht nicht berücksichtigt. Seine 28 Jahre Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflicht für drei Kinder hätten offenbar keine Rolle gespielt. Dadurch drohe ihm nun zusätzlich der Verlust der Berechtigung, bestimmte Flugzeugtypen zu fliegen, sagte der Flugkapitän.

Keine Sozialauswahl nötig

Das Gericht machte deutlich, dass für die insolvenzrechtliche Freistellung auf Widerruf keine Sozialauswahl erfolgen müsse. Es reiche aus, wenn der Arbeitgeber argumentiere, für den Zeitraum von zwei Monaten nur noch Piloten der jeweiligen Standorte einzusetzen, um keine Versetzungswelle oder zusätzliche Reisekosten zu verursachen. Außerdem sei die Entscheidung in Übereinstimmung mit der Personalvertretung getroffen worden.

Erst im Gerichtsverfahren erklärte der Anwalt des Insolvenzverwalters dem Kläger dessen unwiderrufliche Freistellung. Damit kann dieser nun wenigstens Arbeitslosengeld beantragen, das auf deutlich weniger als 3.000 Euro im Monat gedeckelt ist. Bei Air Berlin hatte der Pilot monatlich 16.321 Euro verdient. Derzeit erhalte er weder Gehalt noch Arbeitslosengeld und müsse dennoch seine Sozialversicherungsbeiträge weiterzahlen, sagte der Kläger. Etwa 1.200 Air-Berlin-Piloten sind von der Insolvenz betroffen. (APA, 23.11.2017)