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Nach dem Kauf des neuen Internetpakets kommt für viele das üble Erwachen: Die beworbene Geschwindigkeit wird gar nicht erreicht. In Großbritannien ist nun Schluss damit.

Foto: AP/Thompson

In Großbritannien dürfen Provider ihre Produkte nicht mehr mit einer "Bis zu"-Internetgeschwindigkeit bewerben. Zuvor war es ihnen möglich einen maximalen Wert anzugeben, den zumeist nur wenige Kunden erreichten. Der Rest wurde mit einer deutlich geringeren Geschwindigkeit abgespeist.

Maximalangabe irreführend

Den Stein ins Rollen brachte die britische Behörde für Werbestandards (ASA). Sie beklagten, dass die Maximalangabe irreführend sei und Kunden die beworbene Geschwindigkeit tatsächlich als jene ansehen würden, die sie haben werden. Die Beschwerde wurde von der ASA daraufhin an das britische Werbepraxis-Komitee (Cap) weitergegeben, die dem zustimmten.

Durchschnitt nun Pflicht

Somit wurden neue Richtlinien für die Bewerbung von Internetgeschwindigkeiten erarbeitet. Künftig müssen britische Provider mit der durchschnittlichen Geschwindigkeit werben und nicht mehr mit dem maximalen Wert. Zudem sollen Kunden aktiv über Testmöglichkeiten unterrichtet werden, damit sie nachmessen können, wie der tatsächliche Wert aussieht.

Digitalminister begeistert

Der britische Digitalminister Matt Hancock begrüßte die Änderung und bezeichnete sie als "Sieg für den Kunden". Auch er bezeichnete die Bewerbung von "Bis Zu"-Geschwindigkeiten als grob irreführend, wenn denn nur wenige Kunden diesen Wert tatsächlich erreichen. (red, 25.11.2017)