Anton Schlecker und sein Anwalt.

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Linz/Zwickau – Nach dem für Montag erwarteten Urteil im deutschen Schlecker-Strafprozess kommen auf die Familie des Drogeriekettengründers zwei weitere Gerichtsverfahren zu. Am 12. Dezember startet am Landesgericht in Linz, Oberösterreich, ein Zivilprozess gegen die Ehefrau und Kinder von Anton Schlecker. Ein weiteres Zivilverfahren ist laut "Wirtschaftswoche" vor dem Landgericht Zwickau in Sachsen anhängig.

Der österreichische Insolvenzverwalter der Schlecker-Nachfolgefirma Dayli, Rudolf Mitterlehner, fordert von den Beklagten 20 Millionen Euro Schadenersatz. Zwischen 2008 und 2011 seien Gelder von der Schlecker-Tochter in Österreich nach Deutschland geflossen, die über den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn hinausgingen. Die Beklagten hätten dies genehmigt. Ein Anwalt der Schlecker-Familie hält die Zahlungen für zulässig und sieht den Vorgang als verjährt an, wie die "Wirtschaftswoche" berichtete.

Im Verfahren im sächsischen Zwickau fordert der Insolvenzverwalter des früheren Schlecker-Personaldienstleistern Meniar laut "Wirtschaftswoche" 1,37 Millionen Euro vom ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens sowie von Lars, Meike und Christa Schlecker. Ein erster Gütetermin habe bereits stattgefunden, momentan würden Schriftsätze ausgetauscht, sagte der Gerichtspräsident dem Magazin. In dem komplexen Verfahren gehe es im Kern um die Frage, ob die Familie dafür haften muss, dass ein Darlehen unter Verletzung der Vorschriften zur Stammkapitalerhaltung an Schlecker ausgezahlt wurde. Der Anwalt der Familie hält diese Klage ebenfalls für unbegründet. (APA, 26.11.2017)