Eine Drohne verursachte einen Zwischenfall am Flughafen London-Gatwick.

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Die Benutzung von Drohnen soll in Großbritannien nach zahlreichen gefährlichen Vorfällen per Gesetz deutlich eingeschränkt werden. Wer eine über 250 Gramm schwere Drohne künftig fliegen lassen möchte, muss sie registrieren lassen und einen Test bestehen, wie britische Medien berichteten. Die Geräte dürfen demnach auch nicht mehr in der Nähe von Flughäfen und höher als etwa 120 Meter fliegen.

Der Gesetzesentwurf werde im Frühjahr vorgelegt, sagte eine Regierungssprecherin am Sonntag auf Anfrage. Drohnen werden längst nicht mehr nur privat genutzt. In Großbritannien wird auch über den Einsatz der Fluggeräte etwa beim Transport von Spenderorganen und Medikamenten, in gefährlichen Situationen wie Überschwemmungen und zur Messung der Luftverschmutzung nachgedacht. An diesem Montag soll in mehreren britischen Städten eine Initiative gestartet werden, um Forschung und Technologie in diesem Bereich voranzubringen.

Drohne sorgte für Schockmoment auf Flughafen

Die britische Pilotenvereinigung Balpa (British Airline Pilots Association) begrüßte das Gesetzesvorhaben, Risiken durch Drohnen zu minimieren. Nach ihren Angaben hat es in diesem Jahr bereits 81 Zwischenfälle mit solchen Geräten gegeben – nach 71 im Jahr 2016 und 29 im Jahr 2015. Im vergangenen Juli war eine große Drohne knapp über den Flügel eines Passagierjets geflogen, der im Anflug auf dem Londoner Flughafen Gatwick war. 130 Menschen waren in Gefahr.

In Österreich sind Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, bereits seit 2014 bewilligungspflichtig. Wie viele Drohnen illegal benutzt werden, also nicht die erforderliche Genehmigung haben, ist unklar. Drohnen unter 250 Gramm gelten in Österreich als Spielzeug, sie dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen und sind auch von einer privaten Haftpflichtversicherung umfasst. Für alle anderen muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – ohne diese wird die Drohne auch nicht von der zuständigen Behörde, der Austro Control, bewilligt. (APA, 26.11.2017)