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Anton Schlecker bei der Ankunft am Landesgericht Stuttgart.

Foto: Reuters/Michaela Rehle

Wenn die Beteiligten nicht noch Rechtsmittel ergreifen und Revision einlegen, dann ist – zumindest juristisch – eine der größten Pleiten der deutschen Wirtschaftsgeschichte in Deutschland abgehandelt. Das Landgericht Stuttgart verurteilte am Montag den ehemaligen "Drogeriekönig" Anton Schlecker (73) wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro.

Härter als den Vater trifft es seine Kinder. Lars (46) muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, seine Schwester Meike (44) für zwei Jahre und acht Monate. Das Gericht sah bei ihnen nicht nur den Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts, sondern auch Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue als erwiesen an. Mit Interesse dürften jene 25.000 Beschäftigten – die Mehrheit Frauen – die Urteilsverkündung verfolgt haben, die bei der Pleite 2012 ihren Job verloren haben.

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Zu sehen war auf der Anklagebank zunächst ein ganzer Clan: Vater Anton, Mutter Christa, beide Kinder. Das Verfahren gegen Christa Schlecker wurde allerdings im Mai eingestellt. Im Kern ging es beim Prozess darum, wann Schlecker die Pleite seines Imperiums hatte kommen sehen. Er selbst behauptete: gar nicht. Er habe bis zum letzten Moment gedacht, alles werde wieder gut.

Doch die Staatsanwaltschaft war anderer Meinung und hatte drei Jahre Haft für den Patriarchen gefordert. Sie ist überzeugt, dass Schlecker sehr wohl über die finanzielle Schieflage im Bilde war und gemeinsam mit seiner Familie vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe beiseitegeschafft hatte, das dann den Gläubigern fehlte. Sie listete 16 Millionen Euro auf, zwei Drittel davon seien entstanden, weil Schlecker zu überhöhten Stundensätzen mit der Logistik-Tochterfirma LDG abrechnete. Diese wickelte den Transport der Waren vom Lager in die bis zu 8000 Filialen aus, und sie gehörte Lars und Meike Schlecker.

Verschleppung strafbar

"Wer Geld zur Seite geschafft hat, der will es auch nicht mehr zurückzahlen", sagte Richter Roderich Martis in seiner Urteilsbegründung. Und er erklärte auch: "Nicht der Bankrott an sich ist strafbar, aber die Verschleppung." Über Schlecker senior sagte er: "Er wusste, dass die Firma am Ende war – und hoffte dennoch weiter."

Allerdings steht in Österreich noch ein Zivilprozess an, dieser beginnt in zwei Wochen in Linz. Geklagt hat der Masseverwalter der Schlecker- Nachfolgefirma daily, die ebenfalls in die Pleite geschlittert ist. Rudolf Mitterlehner fordert 20 Millionen Euro Schadenersatz. Zwischen 2008 und 2011 seien Gelder von der Schlecker-Tochter in Österreich nach Deutschland geflossen, die über den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn hinausgingen. Die Beklagten hätten dies genehmigt. Ein Anwalt der Schlecker-Familie hält die Zahlungen für zulässig und sieht den Vorgang als verjährt an, wie die Wirtschaftswoche berichtete. Unklar ist allerdings, was überhaupt noch zu holen ist. Schlecker selbst ist pleite. (Birgit Baumann aus Berlin, 28.11.2017)