Das haben sich viele der zehntausenden "Schleckerfrauen" sicher anders vorgestellt. Ihren ehemaligen Chef, den früheren deutschen "Drogeriekönig" Anton Schlecker, hätten sie gern im Gefängnis gesehen. Doch das Landgericht Stuttgart blieb mit dem Urteil von zwei Jahren Haft auf Bewährung deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach drei Jahren Haft.

Es mag viele, die alle ihren Job verloren haben, während die Familie Schlecker noch im Luxus schwelgte, unbefriedigt zurücklassen. Doch das Gericht hatte nicht moralisch zu urteilen, sondern nach Paragrafen und nach strafrechtlicher Relevanz. Und es muss sich eben nach dem richten, was man beweisen kann.

Anton Schlecker ist ja außerdem nicht straffrei aus dem Prozess hervorgegangen. Zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe wiegen auch. Schlimmer für ihn dürfte noch sein, dass während des langen Prozesses für alle sichtbar geworden ist: Der Patriarch, der immer das Sagen hatte, der alle Entscheidungen getroffen und gemeint hatte, alles im Griff zu haben, war ganz offensichtlich mit äußerst bescheidenem wirtschaftlichem Verstand ausgestattet.

Am allerschlimmsten ist ohnehin jene Verurteilung, die an diesem Tag noch erfolgte: Schleckers Kinder, Lars und Meike, kamen nicht mit Bewährung davon, sie müssen – wenn das Urteil Rechtskraft erlangt – tatsächlich ins Gefängnis. Das dürfte für den Vater das härteste Urteil sein. (Birgit Baumann, 27.11.2017)