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Die Webseite "Schal-legal.at" bietet nun auch Infos für Radfahrer

Foto: AP/Felix

Die Plattform "Schal-Legal" soll Nutzern zeigen, ob das Tragen eines Schals bereits erlaubt ist. Das sogenannte Verhüllungsverbot sieht Ausnahmen bei Kälte vor; "Schal-legal" berechnet diese für verschiedene Standorte. Dafür wird die "Wind-Chill-Formel" des US-Wetterdienstes eingesetzt. Nun wurde auch eine Anzeige für Radfahrer eingeführt. Bei diesen wird eine Geschwindigkeit von 20 km/h angenommen. Dadurch gibt es Orte, an denen Schaltragen beim Radfahren erlaubt wäre, beim Spazieren gehen allerdings nicht (Stand Dienstag etwa Linz oder Wien).

Orientierungshilfe

Die Daten sind freilich ohne rechtliche Gewähr. Sie sollen Nutzern eine Orientierungshilfe bieten und die Diskussion über das Gesetz versachlichen. Eine neue Android-App soll den Nutzungskomfort weiter erhöhen. Über einen automatischen Zugriff auf die Standortdaten ist mit einem Blick erkennbar, ob die Wetterlage einen Schal erlaubt. Für die Umsetzung des Gesetzes sind freilich Polizisten verantwortlich – sie hatten etwa eine Studentin abgestraft, die bei 14 Grad mit Schal spazieren ging. (fsc, 28.11.2017)