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Wenn Drohnen über besiedeltes Gebiet fliegen, kann das für die Menschen am Boden gefährlich werden.

Foto: BRENDAN MCDERMID / REUTERS

Geht es nach Amazon könnten schon bald Flotten an autonom fliegenden Drohnen die Lüfte besiedeln, und so die Auslieferung von Paketen revolutionieren. Gerade erst bestellt, könnte so das Gewünschte bereits kurz danach vor der eigenen Haustür stehen. So zumindest die Vision des Onlinehändlers, die freilich auch zentrale Fragen zur Sicherheit solcher Systeme aufwirft. Immerhin ist der Gedanke, dass einem so eine Drohne bei einem technischen Gebrechen einfach auf den Kopf fallen könnte, nicht gerade beruhigend.

Selbstzerstörung

In einem neuen Patent beschreibt nun, wie man schwere Sachschäden oder Verletzungen an Personen verhindern will. Und dabei setzt man auf einen verblüffend offensiven Ansatz: Sollen die Amazon-Drohnen doch mit einem Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet werden, der dann eingreifen soll, wenn der Akku überraschend ausfällt, oder ein anderes fatales technisches Gebrechen vorliegt, berichtet The Verge.

So stellt sich Amazon die stufenweise Selbstzerstörung vor.
Grafik: Amazon

Ablauf

Ein sogenannter "Fragmentation Controller" soll dabei den Selbstzerstörungsprozess gezielt steuern. Dieser besorgt sich laufend Informationen über Wetter und geografische Gegebenheiten, um den optimalen Ort für den Abwurf der Ladung herauszufinden. Danach soll die Drohne nach und nach ihre einzelnen Komponenten abwerfen, um so durch das geringe Gewichte dieser Bauteile Schäden am Boden zu verhindern. Für den Selbstzerstörungsmechanismus denkt Amazon über den Einsatz von Sprungfedern und kleinen Sprengstoffladungen nach.

Alles relativ

Derzeit ist all dies natürlich noch Zukunftsmusik – so wie eine breitere Verfügbarkeit der Drohnenlieferung an sich. Insofern bleibt abzuwarten, ob der angesprochene Selbstzerstörungsmodus jemals wirklich zum Einsatz kommen wird. Immerhin experimentieren Hersteller wie Amazon oft mit wilden Ideen, von denen schlussendlich nicht alle weiterverfolgt werden. (red, 3.12.2017)