Wien – Die Aufarbeitung der Ära Husslein im Belvedere ist von einem Abschluss noch weit entfernt. Die seit Juli 2016 laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den Compliance-Verfehlungen laufen noch, wann über eine Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens entschieden wurde, ist laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht absehbar. Für Agnes Husslein, die derzeit für die ÖVP als Expertin für Kunst und Kultur in die Koalitionsverhandlungen involviert ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Wie berichtet fordert das Belvedere von der Ex-Direktorin Regresszahlungen und erstattete beim Finanzamt jüngst Selbstanzeige. In letzterem Fall geht es einem aktuellen Bericht der Presse (3.12.) zufolge um eine Nachzahlung von rund 24.000 Euro aus der privaten Nutzung des Dienstautos und des Chauffeurs. Husslein selbst hatte mehrfach betont, aus Kostengründen auf einen Dienstwagen verzichtet zu haben. Dem widersprach Kuratoriumsvorsitzende Andrea Ecker und verwies auf einen im Frühjahr 2016 georderten Audi A6.

Husslein wertet Sachverhalt anders

Laut Presse liegen die Regressforderungen "im sechsstelligen Bereich". Sie resultieren etwa auch aus "zweifelhaften Kunstankäufen", die "ohne die nötige Zustimmung des Kuratoriums" erfolgt seien. Weiters soll es im Umfeld der Ausstellung Ai Wei Wei (2016) durch "grobe Fahrlässigkeit" zu Schäden und damit verbundenen Kosten gekommen sein. Husslein selbst wertet den Sachverhalt anders. Die Regressforderungen würden dazu dienen, die ihr zustehenden, jedoch noch nicht ausgezahlten Prämien zurückhalten zu können. (kron, 3.12.2017)