Bild nicht mehr verfügbar.

Erfolg für Präsident Trump: sein "Muslim Ban" soll in Kraft treten

Foto: REUTERS/Kevin Lamarque

Washington – Die jüngsten Einreisebeschränkungen der US-Regierung für Menschen aus acht Ländern dürfen nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vorläufig in Kraft treten. Das teilte der Supreme Court am Montagabend in Washington mit. Bisher waren die Regelungen bereits mit einigen Ausnahmen in Kraft, die Menschen mit Familienangehörigen oder beruflichen Verbindungen in den USA betrafen. Ein von nachrangigen Gerichten ausgesprochener vorläufiger Stopp der Einreiseverbote ist damit gänzlich aufgehoben, bis das Höchstgericht sich inhaltlich mit der Gesetzmäßigkeit der Verordnungen befasst. Das Urteil gilt aber als Indiz dafür, dass die Höchstrichter Donald Trumps jüngste Verordnung nicht für grob verfassungswidrig halten.

Neben den sechs vorwiegend muslimische Ländern sind auch Venezuela und Nordkorea betroffen.

Betroffen von der Einreisebeschränkung sind Menschen aus sechs vorwiegend muslimischen Ländern – dem Iran, Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen – und aus Venezuela und Nordkorea. Dabei gelten unterschiedliche Ausnahmen: Im Falle Venezuelas sind zum Beispiel vor allem Mitarbeiter der Regierung und deren Angehörige betroffen. In anderen Fällen – etwa beim Iran – sind einige Austauschstudenten ausgenommen. Bürger Somalias dürfen weiterhin einreisen, wenn ihre spätere Ausreise sichergestellt ist, sie also nicht permanent einwandern. Die Beschränkungen für Bürger Venezuelas und Nordkoreas galten schon seit Inkrafttreten der Verordnung vollständig.

Gründe intransparent

Die Regierung von Präsident Trump hatte argumentiert, die acht Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern nicht. Wie die Staaten ausgewählt wurden, ist nicht in allen Fällen transparent. Dass Staaten wie der Irak oder Afghanistan den Anforderungen tatsächlich besser entsprechen sollen als etwa der Iran oder der Tschad hat teils für Verwunderung gesorgt. Trump erklärte Ende September, er wolle mit der Maßnahme die Terrorbedrohung für die USA verringern. Allerdings waren Bürger der betroffenen Länder bisher nicht in Anschläge mit Todesopfern in den USA involviert. Andere Staaten, aus denen tatsächlich Terroristen kamen – etwa Pakistan, Saudi-Arabien und Ägypten – sind hingegen nicht betroffen. Gegner unterstellen Trump daher, er habe seine Entscheidung nicht aus sicherheitspolitischen, sondern auch wahltaktischen Motiven gefällt.

Die Einreiseverbote der US-Regierung dürfen vorerst vollständig in Kraft treten, berichtet auch der ORF.
ORF

Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.

Schon bei den beiden anderen Verboten hatten Gerichte die Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Das zweite Verbot trat letztendlich nur in abgespeckter Form in Kraft. In dem juristischen Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes Anhörungen vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an.

Kritiker sehen Diskriminierung

Menschenrechtsgruppen sehen in dem Bann eine Diskriminierung von Muslimen, die gegen die amerikanische Verfassung verstoße. Als Argumentation diente ihnen, dass Trump im Wahlkampf lautstark nach einem grundsätzlichen Einreiseverbot für alle Muslime in die USA gerufen hatte, was ihrer Argumentation nach der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit widerspricht. (red, APA, dpa, Reuters, 4.12.2017)