Wien – Walter Eselböck war mit seinem Taubenkobel Koch des Jahres und hat Sterne und Hauben am laufenden Band produziert. Vor Richter Christian Böhm feiert er eine Premiere, wie er verrät: "60 musste ich werden, bis ich einmal was mit dem Gericht zu tun habe." Angst muss er allerdings keine haben, schließlich ist er nur Zeuge im Prozess gegen Hans S., dem Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen werden.

"Es soll da Unstimmigkeiten über die Auslegung der Straßenverkehrsordnung gegeben haben", fordert Richter Böhm den 48-jährigen Angeklagten auf, seine Version der Geschehnisse vom 24. Mai zum Besten zu geben. "Die Dame hat mir im Vorfeld im Kreisverkehr brutal den Vorrang genommen", erzählt der Unbescholtene. "Bei der Ausfahrt hat sie wieder eine Vollbremsung gemacht, da sie fast einen Fußgänger überfahren hat."

Zweimal die Lichthupe

Seine Reaktion: "Ich habe ihr zweimal die Lichthupe gegeben. Dann habe ich sie überholt und gesehen, dass sie einparkt und gleich wieder ausparkt. Da habe ich mir gedacht, ich muss einmal schauen, was los ist, vielleicht braucht sie Hilfe." Er hielt also neuerlich an und bewegte sich Richtung Verkehrsteilnehmerin.

"Schnell?", will Böhm wissen. "Nein. Normal. Na ja, vielleicht war ich ein bisschen aufgebracht." Die Selbsteinschätzung ist nicht ganz von der Hand zu weisen, da S. auch im Saal auf den Stress der Verhandlung durchaus emotional reagiert und dem Richter immer wieder ins Wort fällt, was der nicht goutiert.

"Ich bin zu der Dame hin und habe auf die Scheibe geklopft. Sie ist dagesessen und hat stur nach vorne geschaut. Dann war plötzlich die Tür offen, ein anderer Fahrer hat sich eingemischt, und ich habe ihm gesagt, er soll sich schleichen, und plötzlich ist das Telefon vor meinem Gesicht gewesen. Ich habe nur hingegriffen."

Warum das Handy dann plötzlich über das Autodach auf den angrenzenden Grünstreifen gerutscht sei, wie er behauptet, kann er sich nicht erklären. Er habe es aber sicher nicht weggeworfen, und er habe Frau H. auch nicht genötigt, stehen zu bleiben, widerspricht er den Anklagepunkten.

"Die Dame hatte rote Backerln"

Woran er sich noch erinnern kann: "Die Dame hatte rote Backerln und war verzweifelt." – "Ist es im Bereich Ihrer Vorstellungskraft, dass sich die Dame gefürchtet hat?", interessiert den Richter. "Nein, ich bin ja nicht furchterregend", beteuert der Angeklagte.

Die bedrängte Lenkerin Sonja H., 43 Jahre alt, schildert die Sache anders. Ihre Geschichte setzt mit der Bremsung für den Fußgänger ein. "Dann hat mich der Mann überholt und sich bei einer Verkehrsinsel so hingestellt, dass ich stehen bleiben musste. Er kam heraus und brüllte, ich wollte das kalmieren und habe nicht reagiert."

Als S. weitergefahren sei, habe sie zum Durchatmen eine Parklücke angesteuert. "Da ist er wieder stehen geblieben, ich bin weitergefahren und habe mir gedacht: 'Wie komme ich da jetzt raus?'" Sie parkte also endgültig, der Angeklagte sei wieder zu ihr gerannt, habe die Tür aufgerissen und Beleidigungen in die Fahrgastzelle gebrüllt. "Ich war geschockt und habe das Handy genommen, um die Polizei zu rufen."

Handy kaum beschädigt

S. habe ihr aber das Mobiltelefon weggenommen und -geschleudert. Wohin, habe sie nicht gesehen, auf Nachfrage meint die Zeugin, sie habe den Eindruck gehabt, es sei eher ein Wegwerfen aus Ärger gewesen. Die Beschädigungen seien jedenfalls minimal, sie will auch keinen Schadenersatz.

Licht in die Angelegenheit kann also vielleicht Eselböck bringen, der mit seiner Gattin damals zufällig des Weges kam. "Plötzlich wurde abrupt stehen geblieben. Wir wussten zuerst nicht, was los ist, plötzlich griff der Mann ins Auto und warf einen schwarzen Gegenstand gegen die Wand", sagt der Zeuge. Der Richter bohrt nach, will wissen, mit welcher Armbewegung der Wurf erfolgte, ob tatsächlich die Wand oder der Grünstreifen das Ziel gewesen sei. Der Zeuge kann sich allerdings nicht mehr genau erinnern.

Unwilliger Polizist

Dafür ist ihm das Telefonat mit dem Polizeinotruf in Erinnerung geblieben. Er wollte in der unklaren Situation nämlich Hilfe holen, da sogar die Straßenbahn schon im Stau steckte. Die Reaktion des beamteten Gesprächspartners überraschte Eselböck: "Is a Bluat? Is irgendwer valetzt? Na? Daun kumma ned", sei ihm beschieden worden, erzählt er dem Richter.

Der S. schlussendlich nicht rechtskräftig freispricht. Böhm sieht keine Nötigung, da der Angeklagte seine Kontrahentin nicht zum abrupten Abbremsen genötigt habe. Die Sachbeschädigung will er aufgrund der widersprüchlichen Angaben und des geringen Schadens auch nicht verurteilen, da er im Zweifel keine Beschädigungsabsicht erkennt. (Michael Möseneder, 12.1.2017)