Bonn – Smart-TV-Geräte dürften bald in vielen Haushalten unter dem Christbaum stehen – nun nimmt das deutsche Bundeskartellamt die Hersteller der internetfähigen Fernseher unter die Lupe. Man wolle möglichen Verstößen gegen den Konsumentenschutz auf die Spur kommen, teilte die Behörde mit.

"Smart-TVs stehen stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und die damit einhergehende Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Für die Untersuchung sei bewusst ein Alltagsprodukt gewählt worden, das auch Menschen ohne Technikaffinität nutzten. Über die Anbindung an das Internet werden nicht nur Programme und Inhalte empfangen, sondern es können unter Umständen auch unbemerkt Nutzerdaten gesendet werden.

Datenweitergabe ohne angemessen aufzuklären

Die Behörde hat nach eigenen Angaben Anhaltspunkte dafür, dass die Geräte auch personenbezogene Daten übertragen, ohne dass der Konsument im Einzelfall angemessen aufgeklärt werde. Anfang 2018 will die Behörde Fragebögen an alle wichtigen TV-Hersteller schicken und darüber mögliche Schwachstellen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), beim Datenschutz und der Datensicherheit prüfen.

Vergangenen Juni wurden die Befugnisse des deutschen Bundeskartellamts erweiterte, seither kann die Behörde auch Sektor-Untersuchungen zu möglichen Konsumentenschutz-Verstößen nachgehen. Vor eineinhalb Jahren war bereits die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Samsung als Smart-TV-Hersteller vorgegangen und warf dem Unternehmen etwa vor, Daten ohne Einwilligung des Nutzers zu sammeln. (APA, 13.12.2017)