Nicht ganz überraschend: Niki hat den Flugbetrieb eingestellt.

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Frage: Niki-Flieger bleiben auf dem Boden, zahlreiche Österreicher sind gestrandet. Wie geht es nun weiter?

Antwort: Die Rückholaktion für österreichische Passagiere, die derzeit irgendwo festsitzen, ist laut Verkehrsministerium bereits angelaufen. Knapp über 5000 sind betroffen, die direkt bei Niki gebucht haben und nun nach Österreich zurückgeholt werden.

Frage: Wie viele Niki-Kunden sind betroffen?

Antwort: Bis zum 27. Dezember haben laut Insolvenzverwalter Lucas Flöther knapp 40.000 Passagiere ihren Heimflug mit Niki geplant. Rund 15.500 haben selbst gebucht, rund 25.500 über Reiseveranstalter. Bis zum Insolvenzantrag sind – nach aktuellem Stand – rund 410.000 Niki-Flugtickets ausgestellt worden, für Flüge, die noch nicht ab geflogen sind. Davon wurden rund 210.000 Tickets über Reiseveranstalter gebucht.

Frage: Was geschieht nach der Niki-Pleite mit den Passagieren?

Antwort: Die Rückholaktion für Passagiere, die derzeit irgendwo festsitzen, ist bereits angelaufen, sagt Andreas Strobl, Sprecher des Verkehrsministeriums. Entgegen ersten Schätzungen sind knapp über 5.000 Passagiere betroffen, die direkt bei Niki gebucht haben und nun nach Österreich zurückgeholt werden sollen. "Das macht die Sache etwas leichter." Ursprünglich war von 10.000 Passagieren die Rede gewesen.

Frage: Wie läuft die Hilfe nun konkret ab?

Antwort: Mehrere Fluggesellschaften bieten Betroffenen kurzfristig Sonderkonditionen für noch verfügbare Sitzplätze in Rückflügen. Die AUA will bei Bedarf auch Flugzeuge aus dem Hangar holen und Zusatzflüge anbieten. Für Sonderflüge gab es aber bis Freitagmittag noch keine konkreten Aufträge. Außerdem setzt die AUA ab dem Wochenende auf bestimmten Urlaubsreisezielen größere Maschinen ein. Reisende können sich an die Informationsschalter der Fluglinien in den Flughäfen oder an die Telefonhotlines wenden. Condor, Eurowings, Germania, Tuifly, Lufthansa und Swiss sind an Bord.

Frage: Gibt es dafür überhaupt ausreichend Kapazitäten?

Antwort: Noch wissen die Airlines nicht genau, was auf sie zukommen wird. Bei der AUA etwa heißt es, man warte derzeit auf Informationen, aber im Winter sei so eine Situation wohl leichter zu managen.

Frage: Welche Destinationen sind vorrangig betroffen?

Antwort: Betroffen sind etwa Marrakesch, Larnaka in Zypern und Palma de Mallorca. Von Österreich hatte Niki im Winterflugplan zwölf wöchentliche Verbindungen nach Mallorca. Beworben wurde Niki auch den heurigen Sommer über schon als neuer Mallorca-Shuttle.

Frage: Wer zahlt das alles?

Antwort: Die derzeit angelaufene Rückholaktion zahlt, wie es jetzt aussieht, der Steuerzahler. Am Mittwochnachmittag hat es zumindest Gespräche von Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ), Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) und Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) gegeben. Sollten Niki-Passagiere zurückgeholt werden müssen, "würde die Regierung dies bei der AUA oder auch bei anderen Fluggesellschaften in Auftrag geben", hieß es vom Verkehrsressort. Der Bund würde vorfinanzieren. "Wie man sich schadlos hält, muss im Detail noch geklärt werden." Mehr gibt es dazu derzeit auch nicht zu sagen, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Wieviel das kosten wird, sei derzeit nicht einmal annähernd zu schätzen.

Frage: Und was passiert mit den bereits gebuchten Tickets? Werden die nun wertlos?

Antwort: Nein, sagt Insolvenzverwalter Lucas Flöther: Passagiere, die ihr Ticket bei Niki nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin Mitte August erworben haben mit Reisezeitraum bis Ende Oktober 2018 erhalten ihr Geld zurück. Möglich sei dies, weil die Ticketeinnahmen seit der Insolvenz der Muttergesellschaft Air Berlin Mitte August auf ein Treuhandkonto eingezahlt wurden, dieses sei "Insolvenzfest." Für alle anderen, die bei Niki direkt gebucht haben, sieht es laut Konsumentenschützern schlecht aus.

Im Pleitefall werden ihre Ansprüche als Gläubiger jenen der Beschäftigten nachgereiht. Einzelne Kunden gehen dann wohl leer aus. Auch einen alternativen Flug müssen sie selbst organisieren. Inakzeptabel, wie die Konsumentenschützer der AK OÖ finden. Sie fordern, dass die bereits bestehende Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter verpflichtend auf Fluglinien ausgeweitet wird.

Frage: Was ist mit Tickets, die im Reisebüro erworben wurden?

Antwort: Die Chance, im Ernstfall wieder an sein Geld zu kommen, ist in diesem Fall grundsätzlich gut. Reisebüros sind in der Regel abgesichert. Das Gleiche gilt für jene, die eine Pauschalreise gebucht haben, weil der Reiseveranstalter eine Transportverpflichtung hat. Tui hat heute schon alle betroffenen Kunden aktiv informiert. Wo es Ersatzflüge gibt, bietet Tui ihren Kunden an, kostenfrei auf diese umzubuchen. Alle Kunden, für die keine Ersatzflüge gefunden werden, können ihre Reise kostenfrei stornieren und bekommen ihr Geld umgehend rückerstattet.

Frage: Was, wenn man sein Ticket über eine Flugvergleichsplattform gebucht hat?

Antwort: Für sie gilt was für direkt erworbene Tickets gilt, außer sie wurden in Kombination etwa mit einem Hotelzimmer gebucht, in diesem Fall handelt es sich wiederum um eine Pauschalreise.

Frage: Wie sieht es mit der Absicherung durch Kreditkartenanbieter aus, die oft Versicherungen beinhalten?

Antwort: Auch eher schlecht, sagt Konsumentenschutzexpertin Ulrike Weiß von der Arbeiterkammer Oberösterreich, denn in der Regel handle es sich bei solchen Versicherungen um Stornoversicherungen. Eine Insolvenz sei allerdings kein Stornofall.

Frage: Und was passiert jetzt mit den Niki-Mitarbeitern? Verlieren sie alle ihren Job?

Antwort: Für die Beantwortung dieser Frage ist es noch zu früh. Es kommt darauf an, wer die Niki nun in welcher Form erwirbt. Bei der AUA gab es jedenfalls bereits Gespräche auch in Sachen Niki-Mitarbeiter. Die AUA sucht derzeit 500 Mitarbeiter, 200 Piloten und 300 Flugbegleiter. Für Piloten wurde bereits ein spezielles Angebot geschnürt. Für Flugbegleiter wird es am 21. Dezember in Wien um 8.30 Uhr ein Casting geben.

Frage: Und wie sieht es mit dem Arbeitgeber aus, wenn Passagiere dank Airline-Pleite am Urlaubsort festsitzen?

Antwort: Das wäre Glück im Unglück. Denn es gilt als Dienstverhinderung – zumindest für Angestellte, muss also bezahlt werden. Nur mitteilen muss man es im Büro und sich ehestmöglich wieder auf den Heimweg machen. (Regina Bruckner, 14.12.2017)

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