Warschau – Das polnische Parlament hat in der Nacht zum Freitag mit der Mehrheit der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) einschneidende Änderungen des Wahlrechts beschlossen. Die Vollmachten der Nationalen Wahlkommission werden damit zugunsten des Innenministeriums eingeschränkt.

Die Wahlkommission ist das höchste unabhängige Gremium zur Überprüfung von nationalen und kommunalen Wahlen sowie solchen zum Europaparlament.

Sobald die jetzt beschlossene Maßnahme nach der Parlamentswahl von 2019 vollständig in Kraft tritt, wird die Wahlkommission nicht mehr wie jetzt ausschließlich aus Richtern bestehen. Künftig wird das Parlament sieben der neun Kommissionsmitglieder ernennen. Bisher hatten dies das Verfassungsgericht, das Oberste Gericht und das Verwaltungsgericht getan. Die beiden übrigen Mitglieder müssen vom Verfassungsgericht und vom Obersten Gericht ernannte Richter sein.

Effizienter

Der derzeitige Präsident der Wahlkommission, Wojciech Hermelinski, kritisierte, dass die Legislative zugunsten der Exekutive beschnitten werde. Die Wahlkommission werde dadurch zu einer "Art Schirm", der die vom Innenministerium veranstalteten Wahlen "legalisieren" müsse.

PiS-Abgeordnete wiesen ähnliche Kritik der Opposition zurück und verwiesen darauf, dass das Wahlsystem durch die Änderungen effizienter werde. Zudem erfolge damit eine Anpassung an die in Ländern wie Deutschland, Frankreich, Belgien und Tschechien geltenden Regelungen.

Innenminister kann entscheiden

Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht ebenfalls vor, dass der Chef des mit der Organisation der Abstimmungen betrauten nationalen Wahlbüros aus drei Kandidaten ausgewählt wird, die der Innenminister vorschlägt. Bisher schlugen der Präsident und die beiden Parlamentskammern die drei Kandidaten vor. Der Chef des Wahlbüros ist der Wahlkommission unterstellt.

Das Innenministerium schlägt künftig auch die Kandidaten für die Posten von hundert von der Wahlkommission ernannten Wahlkommissaren vor. Sollte sich die Wahlkommission bei der Nominierung des Wahlbürochefs und der Wahlkommissare nicht einig sein, kann der Innenminister entscheiden. (APA, 15.12.20179