Wien/Brüssel – Die Europäische Union hat sich auf striktere Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug geeinigt, die Öffentlichkeit wird in Zukunft einen deutlich tiefer gehenden Blick hinter Eigentumsstrukturen von Unternehmen werfen können.

Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich nach langem Streit auf eine neue europäische Antigeldwäscherichtlinie geeinigt. Unternehmen müssen künftig ihre wahren wirtschaftlichen Eigentümer in einem Register eintragen, das künftig für die Öffentlichkeit einsehbar wird.

Für Eintragungen im Transparenzregister kommt es nicht auf die formalen Eigentumsverhältnisse an, daher werden im Gegenzug zum derzeitigen Firmenbuch auch Treuhandschaften erfasst. Einblick in die Eigentumsverhältnisse von Trusts werden nur Personen gewährt, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können.

Dazu zählen etwa auch investigative Journalisten und Nichtregierungsorganisationen. Österreich ist bei den Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission gemeinsam mit einigen anderen Ländern wie Luxemburg auf der Bremse gestanden.

"Großer Fortschritt"

Der deutsche Grünen-Abgeordnete Sven Giegold spricht von einem großen Fortschritt durch die neue Gesetzgebung. "Nun wird in ganz Europa transparent, wem die Briefkastenfirmen gehören", so Giegold zum STANDARD.

Ein Register für wirtschaftliche Eigentümer ist bereits in vielen EU-Ländern beschlossene Sache, auch in Österreich wurde 2017 ein entsprechendes Register im Parlament beschlossen. Ab 2018 sollte es aktiv werden. In dieses können allerdings nur Anwälte, Steuerberater und Behörden, also etwa die Finanzmarktaufsicht und Finanzstrafbehörden, Einsicht nehmen. Ansonsten können Organisationen oder Personen nur einen Antrag auf Einsicht stellen, wenn sie "ein berechtigtes Interesse in Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäscherei nachzuweisen" können. Darüber hinaus soll es keinen öffentlichen Zugang geben. NGOs hatten dagegen heftig protestiert.

In einem Register können immer auch Falschmeldungen gemacht werden, "aber wenn dieses öffentlich einsehbar ist, gibt es viel mehr Kontrollmöglichkeiten", sagte Giegold dazu. Die neue Richtlinie soll Ende 2019 in Kraft treten.

Über zusätzliche Transparenz in Eigentümerregistern wird insbesondere seit Enthüllungen wie den Panama Papers oder Lux Leaks hitzig diskutiert. (szi, 17.12.2017)