Wien – Im Verfahren gegen Alina K. hat es Richter Patrick Aulebauer möglicherweise mit deutsch-österreichischer Unfreundschaft und einem Generationenkonflikt zu tun. Die Angeklagte ist eine 24-jährige deutsche Studentin, die bei der Polizei den 84 Jahre alten einheimischen Pensionisten Anton H. verleumdet haben soll – da er angeblich ihrem Einkaufswagen einen Stoß versetzt hat.

Aber der Reihe nach. Fest steht, dass die Unbescholtene am Morgen des 14. August in Wien-Ottakring bei einem Supermarkt Bier eingekauft hat. Zwei Paletten, um genau zu sein. "Ich habe den Kassier gefragt, ob ich mit dem Einkaufswagen bis zu meinem Auto fahren darf", beteuert sie. Nach der Genehmigung habe sie das Wagerl zunächst vor das Geschäft gestellt und sei zurück in den Kassenbereich geeilt, um das Bier zu holen.

Wahrnehmung aus dem Augenwinkel

"Im Reingehen sah ich, dass jemand dem Wagen einen Schubs gibt, der ältere Herr", erzählt K. über Anton H. weiter. "Haben Sie das gesehen?", will Richter Aulebauer wissen. "Ich hatte das Gefühl, dass er interagiert." – "Haben Sie es gesehen oder nicht?" – Die Angeklagte eiert etwas herum, schließlich sagt sie: "Ja, schon. Aus dem Augenwinkel."

Als sie jedenfalls mit den zwei Paletten wiederkam, stand der Einkaufswagen am Gehsteigrand, gestoppt von einem parkenden Auto. Der alte Herr habe sie sofort beschimpft. Oder, wie die naturgemäß Germanismen verwendende Angeklagte es ausdrückt: "Ich kam raus und wurde sofort angemacht." Eine Frau sei ihr aber zu Hilfe gekommen und habe den alten Herrn beschuldigt, das Wagerl in Bewegung gesetzt zu haben. "Warum hätte er das machen sollen?", wundert sich Aulebauer. "Ich weiß es nicht, vielleicht ist es ihm im Weg gestanden."

"Ich war perplex und überfordert und wollte nur aus der Situation raus", schildert die junge Frau. Also packte sie das Bier ins Wagerl und schob es zu ihrem Auto. "Dann wollte ich zurück, um die Frau zu finden, aber ich habe im Supermarkt nur den alten Herrn gesehen." Sie ging zunächst in ein weiteres Geschäft einkaufen, sah H. bei der Rückkehr auf einer Bank sitzen, fotografierte ihn und nahm seine Personalien auf.

Blechschaden wurde nie gemeldet

Anschließend ging sie zur Polizei und meldete den Vorfall. "Haben Sie gesehen, ob das Auto durch den Einkaufswagen beschädigt wurde?", fragt Aulebauer. "Ja, da war 'ne kleine Macke drin", beschreibt sie in ihrer Sprache den Blechschaden. Der vom Autobesitzer übrigens nie gemeldet worden ist, sie hatte ihre Anzeige also umsonst erstattet.

Als Nächstes tritt Herr H. auf. Langsam, er benutzt einen Gehstock. "Was wissen Sie denn noch von der Sache mit dem Einkaufswagerl?", stellt ihm der Richter eine offene Frage. Und erntet dafür kaum verhohlene Empörung. "Derf I Ihna jedzad wos sogn? I hob a Schreibm kriagt, dos des Vafoarn eingstöd wurdn ist!", stellt der Pensionist klar. Vom Hinweis, dass er als Zeuge und nicht als Beschuldigter hier sei, lässt er sich kaum beruhigen.

Zeuge droht mit Gegenklage

Schließlich lässt sich aus seiner Version herausfiltern: Er sei an der Kassa gestanden, die junge Frau habe das Wagerl genommen, losgelassen, daraufhin sei es führerlos durch die Schiebetür nach draußen gerollt und gegen das parkende Fahrzeug geprallt. Bei der Polizei hat er noch ausgesagt, das Wagerl sei bereits am Gehsteig gestanden. Als ihm der Verteidiger das vorhält, reicht es dem 84-Jährigen: "Wenn's so weidageht, moch I a Gegenklog!", droht er. "Das hat bereits die Staatsanwaltschaft gemacht, deshalb sind wir hier", klärt ihn der Richter auf.

Der Supermarktkassier erinnert sich an die Bitte der Angeklagten, das Wagerl ausleihen zu dürfen. Nach seiner Erinnerung habe sie es ungewöhnlicherweise erst nach draußen gestellt und dann erst das bezahlte Bier geholt. Der ältere Mann sei zu diesem Zeitpunkt schon an der Kassa gestanden.

Kassabon wird entscheiden

Wie genau diese Erinnerung ist, muss sich erst weisen. Denn Herr H. konnte bei der Polizei einen Kassabon vorlegen, der um 9.11 Uhr ausgestellt worden ist. Frau K. dagegen beteuert, bei der Polizei ihren Bon abgegeben zu haben, der zeige, dass sie um 8.50 Uhr bezahlt habe – der Kassier also den Unfall und die anschließende Beschuldigung vermische.

Nur: Im Akt findet sich der Beleg nicht mehr. Der Verteidiger stellt daher den Antrag, in der Zentrale des Supermarktes ausheben zu lassen, wann am Tattag zwischen 8.45 und 9.15 Uhr zwei Paletten Bier gekauft worden sind, was laut Kassier technisch möglich ist. Aulebauer gibt dem Antrag statt und vertagt auf unbestimmte Zeit. (Michael Möseneder, 30.12.2017)