London – Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA will den Handel mit besonders spekulativen Finanzprodukten beschränken. Die Aktien großer Brokerhäuser rauschten nach der Ankündigung am Montag nach unten. Die ESMA plant, das Marketing und den Vertrieb sogenannter binärer Optionen zu verbieten sowie den Handel der bei Privatanlegern beliebten Differenzkontrakte (CFDs) einzuschränken.

Im Jänner wollen die Regulierer entscheiden, ob entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Mit solchen sogenannten Hebelprodukten können Anleger mit einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz große Gewinne, aber auch große Verluste einfahren.

Hinter binären Optionen verbergen sich schlichte Wetten auf die Entwicklung von zwei verschiedenen Bezugswerten. So können Anleger etwa darauf setzen, dass eine Aktie in einem bestimmten Zeitraum besser läuft als eine andere Aktie oder dass der Euro zum Dollar bis zu einem Zeitpunkt X steigt oder fällt. Nach diesem Motto funktionieren auch CFDs. Beide Produktarten können auf sämtliche Anlageklassen angewendet werden, also auf Aktien, Devisen, Indizes, Rohstoffe und Anleihen. Die britische Aufsichtsbehörde hatte vergangene Woche Besorgnis darüber geäußert, dass CFDs inzwischen auch öfter für Wetten über die Kursentwicklung digitaler Währungen angewendet würden.

Entsetzte Broker

Aktionäre der in London ansässigen Broker reagierten entsetzt. Die Titel von IG Group, CMC Markets und Plus500 rauschten um bis zu 18,8 Prozent nach unten. IG-Chef Peter Hetherington sagte, die ESMA-Pläne gingen zu weit. Der Broker hat nach eigenen Angaben aber bereits im Jänner den Vertrieb von binären Optionen an neue Privatkunden eingestellt. In der ersten Geschäftsjahreshälfte habe der Umsatz mit den Produkten in Großbritannien und der Europäischen Union (EU) weniger als fünf Prozent der Gesamterlöse ausgemacht. Auch CMC sieht sich nach eigenen Angaben von dem Vorstoß der ESMA kaum betroffen, die Auswirkungen seien "unerheblich".

Die ESMA erklärte, sie sei besorgt über den Vertrieb solcher hochspekulativer Produkte an Privatanleger. Europaweit seien gleiche Regeln notwendig. Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin hat bereits im Mai 2017 den Vertrieb von Differenzgeschäften mit Nachschusspflicht verboten und dies damit begründet, dass Privatanleger das damit verbundene immense finanzielle Risiko nicht abschätzen könnten. (APA, 18.12.2017)