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Whatsapp hat einen Monat Zeit, um französischem Datenschutzrecht zu entsprechen.

Foto: Reuters

Der Messengerdienst Whatsapp ist in Frankreich in einen Konflikt mit den Behörden geschlittert. Die Datenschutzaufsicht CNIL ist der Ansicht, dass die Plattform gegen geltendes Recht bezüglich der Privatsphäre von Nutzern verstößt – und hat ihm ein Ultimatum gestellt, berichtet Reuters.

Versprochene Trennung aufgeweicht

Konkret geht es um die Datenweitergabe von Whatsapp an Facebook, seinen Mutterkonzern. Facebook hat Whatsapp im Jahr 2014 übernommen. Damals sicherten beide Konzerne zu, dass man eine klare Trennung zwischen beiden Diensten wahren würde.

"Wir kennen euren Geburtstag nicht, wir kennen eure Adresse nicht. Wir wissen nicht, wo ihr arbeitet. Wir wissen nicht, was ihr liked, was ihr im Netz sucht und sammeln auch euren GPS-Standort nicht. Keine dieser Daten wurden je von Whatsapp gesammelt oder gespeichert und wir haben wirklich keine Pläne, das zu ändern", sagte damals Whatsapp-Chef Jan Koum.

Im August 2016 kündigte Whatsapp jedoch an, Telefonnummern und Analysedaten an Facebook zu senden. Damit sollte das soziale Netzwerk bessere Vorschläge für neue Freunde unterbreiten und "relevantere" Werbung anzeigen können.

Ein Monat Zeit für Änderungen

Die CNIL ist allerdings der Ansicht, dass Facebook keine gesetzliche Basis für diese Vorgangsweise habe – zumal für Nutzer der einzige Weg, diese zu umgehen, sei, die App zu deinstallieren. Dass bestimmte Daten aus Sicherheitsgründen übertragen werden müssten, akzeptiere man, selbiges gilt aber nicht für Informationen, die rein geschäftlichen Zwecken dienen. Aus dem gleichen Grunde hat sich Whatsapp auch bereits Verwarnungen anderer Datenschutzbehörden in Europa eingehandelt.

In Frankreich hat der Dienst nun ein Ultimatum erhalten: Binnen eines Monats muss man der Gesetzgebung entsprechen, ansonsten drohen Geldbußen. Man verlangt konkret, dass Whatsapp vor der Übermittlung von Daten die explizite Einwilligung der Nutzer dafür einholt.

Künftig höhere Strafen möglich

Zuvor hat die CNIL nach eigenen Angaben mehrfach um Übermittlung von Datenproben gebeten, um feststellen zu können, welche Informationen zwischen Whatsapp und Facebook ausgetauscht werden. Whatsapp habe die Bereitstellung jedoch verweigert und darauf verwiesen, als amerikanischer Konzern ausschließlich US-Gesetzen verpflichtet zu sein.

Die Behörde kann aktuell allerdings nur vergleichsweise niedrige Bußgelder festlegen. In Zukunft könnten Verstöße gegen Datenschutzgesetzgebung den Konzernen aber teuer zu stehen kommen. 2018 treten neue EU-Regelungen in Kraft, dann ist ein Strafmaß von bis zu vier Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmens möglich. (red, 19.12.2017)