Der frühere Bundesrechnungshof-Chef Josef Moser ist nun Bundesminister für Justiz "und Staatsreform"

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Es ist paradox: Jener Minister, der dafür sorgen soll, dass die Macht der Landeshauptleute beschnitten wird, scheiterte dem Vernehmen nach bei der Kür zum Finanzminister an ebendiesen Landeschefs. Nun ist der frühere Bundesrechnungshof-Chef Josef Moser also nicht, wie ursprünglich von Kanzler Sebastian Kurz gewünscht, Chef des mächtigen Finanzressorts, sondern Bundesminister für Justiz "und Staatsreform". Klingt nach einem maßgeschneiderten Auftrag für einen Verwaltungsreformexperten. Aber ist es das auch?

"Er kann nur anregen"

Fakt ist: Moser hat im Bereich der Staatsreform keinerlei Kompetenz. Dort, wo die größten Wildwüchse bestehen – im Gesundheitsbereich, im Förderwesen, im Bildungssystem -, sind jeweils andere Ressorts zuständig. Selbst wenn er diese Ministerkollegen ins Boot holen kann, ist er immer noch auf die Landeshauptleute angewiesen. "Moser kann bestenfalls anregen", meint auch Föderalismusexperte Peter Bußjäger im STANDARD-Gespräch, "er kann Arbeitsgruppen einrichten und Vorhaben andenken – aber für sich allein kann er nichts schaffen." Letztlich sei der Minister darauf angewiesen, dass ihm "Kanzler und Vizekanzler den Rücken stärken", sagt Bußjäger. Nur so könne es ihm gelingen, jenes "großräumige Einvernehmen" diverser Anspruchsgruppen zu erringen, das Moser für jedes Reformvorhaben im Bereich Föderalismus dringend benötigt.

Es sind aber nicht nur die Landeschefs, die dem Minister einen Strich durch die Rechnung machen könnten. Es ist auch die Opposition. Sie hat die Möglichkeit, Reformen im Parlament zu blockieren. Jede Kompetenzänderung zulasten der Bundesländer braucht nämlich eine Zweidrittelmehrheit, und zwar nicht nur im Nationalrat, sondern auch im Bundesrat.

Fraglich ist auch, ob die türkis-blaue Koalition überhaupt weiß, was sie will, wenn es um eine Neugestaltung der Bund-Länder-Beziehungen geht. Das Regierungsprogramm sei hier nämlich "alles andere als widerspruchsfrei", sagt Bußjäger.

Ein Beispiel: Laut dem Papier wollen ÖVP und FPÖ künftig nicht mehr Grundsatzgesetze beschließen, die von den Ländern durch Ausführungsgesetze präzisiert werden. Im selben Atemzug schlägt die Koalition aber vor, ihre Reform der Mindestsicherung notfalls durch ein solches Grundsatzgesetz durchzupressen. Ähnlich im Bereich des Bundesdenkmalamts. An einer Stelle des Programms ist von einer "Neuaufstellung" des Amtes die Rede, andernorts heißt es, man wolle seine Aufgaben den Ländern übertragen.

In weiten Teilen ist das Arbeitsprogramm ohnehin eher unbestimmt. Von einer "Bereinigung der Kompetenzzersplitterung" ist die Rede, Aufgabenüberschneidungen sollten vermieden werden. Das alles hat man so oder so ähnlich schon oft gelesen. In zwei Punkten wird das Papier konkreter: So sollen Teile des Jugendschutzes bundesweit vereinheitlicht werden. Auch in der Bautechnik soll es zu einer Harmonisierung kommen. Letzteres habe man aber schon zuvor im Finanzausgleich vereinbart, sagt Bußjäger – die Koalition nimmt sich also lediglich vor, was schon in der vorigen Legislaturperiode paktiert worden ist.

Im Ö1-Morgenjournal am Dienstag forderte Moser jedenfalls eine klare Ergebnisverantwortung der Gebietskörperschaften sowie Sanktionen für Ineffizienz.

Wie der Bereich der Staatsreform im Justizministerium personell und budgetär aufgestellt sein wird, sei noch in der Schwebe, sagt eine Sprecherin zum STANDARD. (Maria Sterkl, 20.12.2017)