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Ein spanischer Taxifahrer demonstriert gegen Uber in Madrid. Ubers Geschäftsmodell ist umstritten.

Foto: Reuters

Wien – "Heute haben die Taxifahrer Goliath besiegt" und "Game Uber": Mit solchen via Twitter verschickten Nachrichten haben spanische Taxiunternehmer am Mittwoch ihren Sieg über den kalifornischen Fahrtenvermittler Uber gefeiert. Aus zahlreichen europäischen Städten kamen Gratulationen "für die Kollegen und ihren Einsatz".

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor in einem Urteil festgestellt, dass Uber nicht bloß ein Onlinedienstleister ist, der es mit seiner Plattform erlaubt, Kunden und Autofahrer zu vernetzen. Uber erbringe in Wahrheit eine Verkehrsdienstleistung, so der EuGH. Laut Juristen dürfte die Entscheidung auf andere EU-Länder, darunter Österreich, Auswirkungen haben.

Klage aus Barcelona

Das vom EuGH gefasste Urteil basierte auf einer 2014 erhobenen Klage von Elite Taxi, einem in Barcelona gegründeten Verband, dem inzwischen hunderte Taxiunternehmen angehören. Elite hatte Uber wettbewerbsverzerrendes Verhalten vorgeworfen. Das Unternehmen biete Taxidienstleistungen an, ohne über eine Lizenz zu verfügen. In dem Rechtsstreit wurde der EuGH angerufen. Dieser hat Uber nun de facto tatsächlich zu einem Taxiunternehmen erklärt beziehungsweise den Weg dafür freigemacht.

Der Fall in Barcelona betrifft direkt nur den Uber-Dienst Pop, bei dem Privatleute die Fahrgäste beförderten. In den meisten europäischen Ländern läuft das Uber-Modell anders. In Österreich vermittelt Uber keine Fahrtendienste zwischen Kunden und Privatleuten, sondern zwischen Kunden und anderen Unternehmen. Uber ist dabei juristisch kein Taxiunternehmen, sondern im Mietwagengeschäft tätig. Uber verfügt weder über eine Taxikonzession noch über eine Lizenz zur Vermietung von Pkws in Österreich.

Letztere müssen jene Partnerunternehmen haben, mit denen Uber in Wien oder anderen Städten zusammenarbeitet. Das können größere Mietwagengesellschaften ebenso sein wie Ein-Mann-Unternehmen. Diese Konstruktion erlaubte es dem kalifornischen Unternehmen, das erst 2009 gegründet wurde und inzwischen in fast 80 Ländern aktiv ist, auch in Österreich zu argumentieren, dass man selbst nur als Vermittler auftritt. Der vertragliche Geschäftspartner des Kunden, der eine Fahrt bucht, ist derzeit jenes Unternehmen, das die Beförderung durchführt, und nicht Uber.

Schema in Österreich nicht haltbar

Dieses Schema dürfte sich nach dem EuGH-Urteil in Österreich nicht mehr aufrechterhalten lassen, sagt der Jurist Martin Risak von der Universität Wien. Wenn Uber Fahrtendienstleistungen erbringt und nicht bloß vermittelt, wie die Richter festhalten, werde das Unternehmen künftig selbst eine Mietwagenlizenz brauchen, glaubt er.

Damit würde Uber direkter Vertragspartner seiner Kunden und könnte von diesen auch in Haftungsfällen belangt werden, meint Risak.

Als wichtiger könnten sich laut Risak jene Passagen aus dem Urteil erweisen, in denen der EuGH festhält, dass "Uber einen entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen ausübt, unter denen die Fahrer die Leistung erbringen."

Wie stark der Einfluss auf die Arbeitsbedingungen ist, gilt als eines der wichtigsten Merkmale dafür, ob Uber seine Fahrer weiter als eigenständige Subunternehmer einstufen darf oder ob sie nicht doch als unselbstständige Arbeitnehmer zu betrachten sind.

Warten auf ein Taxi

Für Risak ist ein Schritt in die Richtung getan, dass Uber seine Fahrer selbst beschäftigen wird müssen. Uber beschäftigt in Österreich laut Firmenbuch aktuell nur fünf Personen und bräuchte dann neue Mitarbeiter, wohl auch eine Lohnverrechnung und eine Personalabteilung. Derzeit verrechnet Uber seine Fahrten über eine niederländische Gesellschaft, weil man in Österreich nur ein kleines Vertretungsbüro hat.

Auf STANDARD-Anfrage sagte eine Uber-Sprecherin, dass man in den meisten EU Ländern ohnehin bereits entsprechend nationalen Beförderungsgesetzen operiere, man hier also keine Veränderungen erwarte. Den Dialog über die richtigen Regulierungsformen will Uber weiter mit Städten in Europa führen, wird betont.

Taxiunternehmen in Wien und anderen Städten ärgert vor allem, dass Uber in Österreich nicht als Taxiunternehmen auftritt, bei dem die Tarife verbindlich vom Landeshauptmann festgelegt werden. Uber kann daher auch billiger Fahrten anbieten. Daran wird sich durch den EuGH-Entscheid nichts ändern. Bei der Wirtschaftskammer glaubt man dennoch, dass das Uber-Modell nun verstärkt unter Druck komme und die Reise in Richtung stärkerer Regulierung gehe. (András Szigetvari, 20.12.2017)