Dank eines VR-Nachbaus des KZ Auschwitz-Birkenau konnte festgestellt werden, dass Hanning von seinem Wachposten sehr wohl Blick auf die Gefangenen hatte.

Foto: Nazi VR/MEL Films

Auch mehr als 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sind immer noch nicht alle Verbrechen aufgearbeitet, die sich in der damaligen Zeit ereignet haben. Spät, aber doch, wurde im vergangenen Jahr einem ehemaligen Angehörigen der "Schutzstaffel" (SS) in Deutschland der Prozess gemacht. Die paramilitärische Teilorganisation der NSDAP wurde nicht nur am Schlachtfeld für ihre Grausamkeit bekannt.

Das Urteil des Landgerichts Detmold gegen den zum Prozesszeitpunkt schon greisen Reinhold Hanning, einst SS-Unterscharführer und Wachmann im berüchtigten KZ Auschwitz-Birkenau, lautete schließlich auf fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in wenigstens 170.000 Fällen. Rechtskräftig wurde der Richterspruch jedoch nie. Hannings Anwalt legte Revision ein. Hanning starb im Mai 2017 im Alter von 95 Jahren, was die Beendigung des Verfahrens zur Folge hatte.

Auch technisch wegweisend

Dennoch gilt das Verfahren als wegweisend. Denn erstmals handelte es sich um einen Schuldspruch, der sich nicht nur auf die Ermordung durch Erschießungen oder in Gaskammern bezog, sondern auch Todesfälle, die den katastrophalen Versorgungsbedingungen und der harten Zwangsarbeit geschuldet waren. Auch in einem anderen Aspekt ging man neue Wege: Bei der Beweisführung setzte man auf Virtual Reality.

In der Dokumentation "Nazi VR" (17 Minuten), die kostenlos im Netz angesehen werden kann, verfolgt man den Verlauf des Prozesses und die Arbeit des bayrischen Landeskriminalamtes. Dort erstellten Experten Videoaufnahmen des Lagers und zogen auch alte Pläne der Anlage heran, um sie virtuell genau zu rekonstruieren.

MEL Films

Behauptung widerlegt

Prozessteilnehmer konnten sich schließlich mithilfe einer VR-Brille einen Eindruck der damaligen Situation verschaffen. Hanning hatte stets erklärt, von seinem Wachposten aus, keinen Einblick auf die Zustände gehabt zu haben, unter denen die Gefangenen in Auschwitz ihr Dasein fristen mussten. Diese Behauptung konnte jedoch auf diesem Wege glaubhaft widerlegt werden.

Damit hat man möglicherweise die Grundlage für weitere Beweisführungen dieser Art gelegt. Der zuständige Staatsanwalt Jens Rommel sieht Potenzial dafür, auch die Aufarbeitung anderer Kriegsverbrechen auf diese Weise unterstützen zu können. (gpi, 28.01.2018)