Kein Weihnachtsgeschenk: Investoren, die bei Imperial als atypisch stille Gesellschafter beteiligt waren, winkt nun statt satter Rendite eine magere Insolvenzquote.

Foto: APA/Gindl

Wien – Just am Weltspartag platzte für tausende Anleger der Traum vom ertragreichen Investment. Am 31. Oktober meldete die Linzer Firmengruppe Imperial mit Passiva von 115 Millionen Euro eine der größten Insolvenzen des Jahres an. Investoren, die bei Imperial als atypisch stille Gesellschafter beteiligt waren, winkt nun statt satter Rendite eine magere Insolvenzquote, nämlich 20 Prozent in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, zahlbar auf zwei Jahre. Dazu müssen sie ihre Forderungen geltend machen, die Frist läuft am 27. Dezember ab. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht davon aus, dass "eine Forderungsanmeldung in den meisten Fällen wirtschaftlich Sinn macht".

Dazu verweist der VKI auf seinen Vertrauensanwalt, dem Wiener Rechtsanwalt Stephan Briem, der die Anmeldung gegen einen Pauschalbetrag von 130 Euro übernimmt. Dieser hat zuvor seit Jahren Verfahren gegen Imperial geführt, da die Gesellschaft seit 2009 Auszahlungen von Guthaben auf den Verrechnungskonten der Anleger mit Verweis auf das Verbot der Einlagenrückgewähr verweigert hatte. Bis der OGH Ende September dieser Argumentation die Grundlage entzog, indem er entschied, dass das Kapital der atypisch stillen Gesellschafter als Fremdkapital anzusehen ist. Mangels Mitsprache- bzw. Mitwirkungsrechten für Anleger, erläutert Briem.

Geschäftsmodell nicht nachhaltig

Daraufhin meldete die Imperial-Gruppe Insolvenz an, da Gesellschafter dadurch ihr Kapital, die jährlichen Vorwegbezüge inklusive Zinsen beanspruchen könnten, wozu der Gesellschaft die Mittel fehlten. Briem betont, dass die eigentliche Insolvenzursache nicht der OGH-Entscheid sei, sondern dass "das Geschäftsmodell nicht nachhaltig ertragreich war." Von der Insolvenz betroffen sind insgesamt sechs Gesellschaften, darunter auch der Ferienclub Cordial – und damit auch die mehr als 6000 Mitglieder des Clubs, die im Voraus Wohnrechte erworben hatten, welche seit der Insolvenz nicht mehr einlösbar sind. Sowohl Briem als auch der KSV 1870, wo dies ebenso möglich ist, empfehlen, auch diese Ansprüche geltend zu machen.

Otto Zotter, Leiter des KSV-Standorts Linz, betont, dass auch nach dem 27. Dezember Ansprüche angemeldet werden könnten. Dies könne auch im Jänner nachträglich geschehen, allerdings zu etwas höheren Gebühren. "Auch Erben sollten sich melden", ergänzt Zotter, falls Forderungen gegen Imperial oder Cordial auf diese übergegangen seien. (aha, 21.12.2017)