Freiburg/Innsbruck – Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer Joggerin in Endingen bei Freiburg in Deutschland soll am Freitagvormittag das Urteil verkündet werden. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe. Ihm wird auch die Tötung der Austauschstudentin Lucile K. in Kufstein zur Last gelegt.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben in ihren Plädoyers am Freiburger Landgericht in der vergangenen Woche zudem anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Damit wäre eine Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Der 40 Jahre alte Angeklagte hat zugegeben, die 27-Jährige Anfang November vergangenen Jahres vergewaltigt und getötet zu haben. Sein Verteidiger sagte, es handle sich um Totschlag.

Weiterer Prozess in Österreich wahrscheinlich

Dem aus Rumänien stammenden Lastwagenfahrer werden in dem Prozess Mord und besonders schwere Vergewaltigung zur Last gelegt. Zudem wird ihm der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin aus Lyon im Jänner 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Tirol vorgeworfen. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden. Nach dem Urteil im Fall Endingen droht ihm ein Prozess in Österreich.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war der dreifache Vater in beiden Fällen "fest entschlossen, ein sexuell motiviertes Tötungsdelikt zu begehen". Heimtückisch und äußerst brutal sei er vorgegangen, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer. "Ziel war es, das Leben von Carolin G. auszulöschen."

"Ein eiskalter Mörder"

Der Angeklagte sei allgemein gefährlich, ein eiskalter Mörder und gehöre für immer weggeschlossen, sagte einer der Nebenkläger-Anwälte. "Ich halte ihn für ein Monster."

Der Lastwagenfahrer war durch akribische Polizeiarbeit überführt worden, durch Auswertung von Lkw-Maut-Daten und Spuren von ihm an den Tatorten. Beide Taten hat er zum Prozessauftakt zugegeben.

Der Verteidiger bezweifelt Mordmerkmale. Zwar sei klar: "Hier fanden aggressive sexuelle Handlungen statt." Allerdings sei das Motiv ungewiss. Anstelle von sexuellen Motiven könne es auch "krankhafter Hass auf Frauen" gewesen sein. Ein Hass, der aus der problematischen Kindheit des Angeklagten herrühren könne – mit einer alkoholkranken Mutter, die ihn als Kleinkind verließ. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag, ohne ein Strafmaß zu nennen. (APA, red, 22.12.2017)