Der chinesische Anbieter eines Tunneldienstes, mit dem Internetnutzer in China die Zensur umgehen können, ist zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wu Xiangyang aus der südchinesischen Region Guangxi muss ferner eine hohe Geldstrafe von umgerechnet 64.000 Euro bezahlen, wie das Gericht in Pingnan nach Angaben des Mitteilungsorgans der Generalstaatsanwaltschaft vom Freitag verfügte.

VPN angeboten

Der Mann hatte von 2013 bis Juni 2017 ein Virtual Private Network (VPN) betrieben, mit dem chinesische Nutzer soziale Medien wie Facebook, Twitter, Instagram, YouTube und andere in China gesperrte Webseiten besuchen können. Den Zugang und die Software verkaufte Wu Xiangyang über seine Webseite, soziale Medien und das Einkaufsportal Taobao von Alibaba. Nach eigenen Angaben hatte er Tausende Kunden.

Die Strafe ist höher als bei einem ähnlichen Urteil im September, als ein chinesisches Gericht neun Monate verhängte. "Die Regierung könnte die Strafe als Abschreckung nutzen", sagte Patrick Poon, Forscher von Amnesty International in Hongkong. Es gebe großen Bedarf für solche geschützten Verbindungen. "Es zeigt, dass die Menschen in China Zugang zu Informationen von außerhalb Chinas haben wollen."

Millionen Chinesen sollen Tunneldienste nutzen

Nach Schätzungen nutzen Millionen Chinesen regelmäßig solche Tunneldienste, um Internetsperren zu umgehen. In China sind schon einfache Google-Suchen unmöglich, oder Webseiten der "New York Times", des "Wall Street Journal" und chinakritische Webseiten geblockt. Die Zensur geht zunehmend schärfer gegen die Nutzung solcher verschlüsselten VPNs vor und stört deren Server massiv. Ab Februar sollen ausländische Dienste gar nicht mehr benutzt werden können.

Auch ausländische Firmen in China sind davon betroffen, weil sie häufig geschützte VPN-Verbindungen zu ihren Mutterhäusern in der Heimat nutzen. Sie sollen künftig nur noch lizenzierte Leitungen staatlicher chinesischer Anbieter einsetzen können. Doch gibt es Sorge, dass ohne Nutzung eigener VPN-Verschlüsselungen Geschäftsgeheimnisse nicht mehr bewahrt werden können. (Andreas Landwehr/dpa/APA, 22.12.2017)