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In den USA mussten sich mehrfach Jugendliche wegen "Herstellung kinderpornographischen Materials" vor Gericht verantworten, weil sie intime Fotos von sich an Bekannte geschickt hatten.

Foto: AP

Ein 14-jähriges Mädchen aus dem US-Bundesstaat Minnesota hat über die Smartphone-App Snapchat ein intimes Bild von sich an einen Schulkollegen verschickt. Snapchat löscht übermittelte Fotos innerhalb eines vom Absender festgelegten Zeitraums nach Abruf, spätestens aber nach 24 Stunden. Dazu verfügt das Programm über Absicherungsmechanismen, um das permanente Abspeichern von Aufnahmen zu verhindern.

Doch dem Empfänger war es gelungen, die Sperre zu umgehen. Er speicherte das Bild und verbreitete es weiter. Nun haben die Strafverfolgungsbehörden des Bundesstaates eine Klage wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" eröffnet – und zwar gegen das Mädchen.

Eintrag in Straftäterdatei droht

Der jungen Frau drohen für das "Sexting" bis zu sieben Jahre Haft, berichtet die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union). Zudem könnte sie bis zu zehn Jahre lang in der öffentlich einsehbaren Kartei für Sexualstraftäter eingetragen werden.

"Ich bin keine Kriminelle, nur weil ich ein Selfie aufgenommen habe", rechtfertigt sich die 14-Jährige. Sexting (das Zusenden von suggestiven Nachrichten und Bildern) sei bei ihr an der Schule üblich. Das dürfte auch keine Besonderheit darstellen. Die ACLU verweist auf eine Untersuchung des Cyberbullying Research Center unter 5.500 US-Jugendlichen. Zwölf Prozent davon haben zumindest schon einmal ein anzügliches Foto von sich selbst verschickt. Zudem gibt es andere Studien, in denen deutlich höhere Werte ermittelt wurden.

Die Bürgerrechtler verweisen darauf, dass Gesetze, die eigentlich die Opfer von Kinderpornographie schützen sollten, hier dazu führten, dass junge Menschen selbst zu Opfern würden – auch weil das Mädchen ihr Foto nicht selbst in größerem Kreise verbreitet hatte. Die ACLU unterstützt die Betroffene nun vor Gericht.

Kein Einzelfall

Laut Heise ist es längst nicht der erste Fall dieser Art. Man verweist etwa auf einen 17-jährigen aus dem Bundesstaat Washington, der eine ähnliche Anklage erhielt, nachdem er einer Volljährigen an intimes Foto zukommen ließ. Beachtenswert ist auch ein Vorfall aus North Carolina, wo ein 16-Jähriger für das bloße Speichern von zwei freizügigen Fotos von sich selbst auf seinem Handy gleich vier mal strafrechtlich belangt wurde. Er erhielt jeweils zwei Anklagen wegen Besitz und Herstellung von Kinderpornographie. In den letztgenannten Punkten wurde er sowohl als Täter, als auch als Opfer geführt.

Die ACLU verweist darauf, dass derlei Missbrauch des Gesetzes durch eine Adaptierung des Strafrechts vermeidbar wäre. In New Mexico dürften mittlerweile 14- bis 18-jährige einvernehmlich miteinander "sexten". Diese Regelung dient dabei nicht der Förderung solchen Verhaltens, sondern nur als Adaptierung der Gesetzeslage an die Normalität. Es wird zwar immer wieder vor dem Risiko gewarnt, unachtsam intime Fotos von sich zu verschicken, dennoch sehen Experten darin ein normales Verhalten im Zuge der Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen. (red, 24.12.2017)