Die Umrüstung aller elf Millionen Volkswagen in Europa mit Abgasschummelsoftware ist noch in Gang.

Wien – Ein echter "Burner" war die auf dem Diesel-Gipfel im August vereinbarte Umtauschprämie offenbar nicht. Denn der Volkswagen-Generalimporteur in Österreich, die Porsche Holding in Salzburg, verlängert seine Umtauschprämie für Neukauf samt Eintausch alter Dieselautos (bis Schadstoffklasse Euro 4) um drei Monate bis Ende März. Das erfuhr der STANDARD in Händlerkreisen.

Allerdings nicht für VW-Modelle, sondern nur für die Konzernmarken Audi, Seat, Skoda und Nutzfahrzeuge, schränkt man bei Porsche Austria ein. Der Grund für die Einschränkung: Es seien bereits viele VW-Modelle mit Prämie getauscht worden, es sei kaum mehr Eintauschbares verfügbar.

Ab in den Schredder

Insgesamt rechnen Schrotthändler, dass aus dem Titel Umtauschprämie allein von VW bis zu 10.000 Alt-Dieselautos in Schreddern landen, schätzt Walter Kletzmayr vom Branchenverband Arge Shredder in Edt bei Lambach. Das deckt sich mit den Angaben von Porsche Austria, die von 9000 Neuwagenverkäufen bei gleichzeitigem Eintausch alter Diesel-Pkws spricht, davon 5000, also mehr als die Hälfte oder 28 Prozent aller Volkswagen-Neuwagenverkäufe 2017, seien VW.

Eine Hochrechnung auf die gesamte Branche wagt der Gremialvorsteher des Bereichs Einzelhandel der Sparte Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer, Josef Schirak, nicht. Dazu seien die Prämien der Autoimporteure – auch Ford und Opel bieten Kaufanreize – zu unterschiedlich. Anders als VW knüpfe Mercedes die Umtauschprämie nicht an die Verschrottung des Motors, sagt Verschrotter Kletzmayr. Verschrottungszahlen für das Gesamtjahr lägen erst Ende März vor, weil bis Ende Dezember verkaufte Fahrzeuge erst sechs bis acht Wochen später ausgeliefert werden.

"Mogelpackung"

Überhaupt sei diese Umweltprämie eine Mogelpackung, gehen Kletzmayr wie Schirak mit Herstellern und Importeuren ins Gericht, der Pkw-Käufer wisse im Gegensatz zur Verschrottungsprämie 2009 nicht, was Umtausch- und was genereller Rabatt angesichts verfallender Dieselgebrauchtwagen-Preise sei.

Zur Erinnerung: In der Finanzkrise 2009 wurden 30.000 Altautos verschrottet. Der Kunde bekam beim Neukauf 1500 Euro Nachlass, von denen 750 der Staat beisteuerte, 500 der Importeur/Hersteller, 180 der Kfz-Handel und 70 Euro die Verwertungswirtschaft. Aktuell wird nur der Umstieg von einem Diesel- auf ein Elektroauto staatlich gefördert. Alle anderen Umstiegsprämien variieren von Hersteller zu Hersteller. Für einen e-Golf gibt Porsche die Gesamtprämie (inkl. bis zu 4000 Euro an staatlicher Förderung) mit 11.680 Euro an.

"Run" auf Gerichte

Einen regelrechten Run auf Gerichte hat die Verjährung ausgelöst, die für Klagen gegen VW-Händler auf Gewährleistung mit Jahresende schlagend wird. Allein der Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation, Michael Poduschka, hat in den vergangenen zwei Monaten 120 Klagen eingebracht. Weitere dürften folgen, denn auf Schadenersatz kann bis September 2018 geklagt werden. Erledigt ist ein Großteil der Softwareupdates: Von 362.400 betroffenen Fahrzeugen in Österreich wurden 320.000 mit neuer Software bestückt, der Rest folge zügig, versichert Porsche Austria.

Die Chancen auf Wiedergutmachung sind intakt: Dieser Tage wurde ein Urteil zweiter Instanz des Landesgerichts Wels rechtskräftig, in dem die Abgasmanipulation als wesentlicher Mangel, das Softwareupdate als unzumutbar eingestuft und der Händler zur Pkw-Rücknahme vergattert wird. Das Besondere daran: Der (von der Porsche Holding schadlos gehaltene) Händler verzichtete auf Revision beim Obersten Gerichtshof, obwohl das Berufungsgericht ausdrücklich darauf hinwies, dass diese Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Österreich ist. "VW will die Rechtsfragen rund um die Betrugssoftware offenbar nicht beantwortet wissen", schäumt Anwalt Poduschka.

Klage in Karlsruhe

Auf Zeit spielt Volkswagen auch in Deutschland. Der Konzern legte Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) geforderte und vom Oberlandesgericht Celle verordnete Einsetzung eines Sonderprüfers ein – und blitzte ab. Das Höchstgericht in Karlsruhe beschied am Freitag, dass VW die "Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt" habe. Die Beschwerde, mit der VW verhindern will, dass ein Wirtschaftsfachmann aus Düsseldorf noch während des Verfahrens in Karlsruhe prüft, was und wann VW-Organe über den Abgasskandal wussten, bleibt aber aufrecht. Bei einem einstweilig verfügten Stopp wären zahlreiche Klagen gegen den VW-Konzern wohl teils verjährt. (Luise Ungerboeck, 30.12.2017)