Niki soll an den spanischen Billigflieger Vueling gehen, der zu IAG gehört. Durch einen Wechsel des Insolvenzortes könnte der Verkauf aber noch scheitern.

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Berlin/Schwechat – Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg will am Donnerstag über eine Beschwerde des Fluggastrechteportals Fairplane gegen das Niki-Insolvenzverfahren entscheiden. Dabei geht es darum, ob das Verfahren korrekt in Deutschland angesiedelt ist oder ob eigentlich ein österreichisches Gericht zuständig wäre. Das Gericht will dazu im Laufe des Tages eine Erklärung abgeben.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte gewarnt, der Verkauf von Niki an die British-Airways-Mutter IAG könne hinfällig werden, sollte die Zuständigkeit wechseln. Das Internetportal Fairplane hatte Beschwerde gegen die Eröffnung des Verfahrens in Deutschland eingelegt. Das Amtsgericht kann seinen eigenen Beschluss von Mitte Dezember aufheben oder die Beschwerde dem Landgericht Berlin vorlegen.

Entscheidung bis Donnerstag

Das Amtsgericht prüft derzeit die Beschwerde. "Vorbehaltlich der den Beteiligten eingeräumten Möglichkeit, Stellung zu nehmen, ist voraussichtlich mit einer schriftlichen Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg im Laufe von Donnerstag, dem 4. Januar 2018, zu rechnen", teilte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am Mittwochvormittag mit. Im gerichtlichen Insolvenzbeschluss von Mitte Dezember wurde Niki als "Werkbank" von Air Berlin bezeichnet, was auch den Gerichtsstandort Berlin erklärt hatte.

Außerdem hat Fairplane einen Insolvenzantrag gegen Niki vor dem Landesgericht Korneuburg (NÖ) eingebracht. Ein Konkursverfahren in Österreich erleichtere die Durchsetzung der Ansprüche von tausenden geschädigten Passagieren und gewährleiste ein Verfahren abseits der Interessen der Muttergesellschaft Air Berlin in Deutschland, argumentiert Fairplane. "Vor nächster Woche gibt es keine Entscheidung zum Insolvenzantrag", sagte ein Landesgerichtssprecher.

Ort des Verfahrens für Gläubiger unerheblich

Der Niki-Insolvenzverwalter sieht die Beschwerde in Berlin und den Insolvenzantrag in Österreich kritisch. "Diese Beschwerde wird im Wesentlichen damit begründet, dass die österreichischen Gläubiger bei einem Insolvenzverfahren in Österreich leichter ihre Forderungen anmelden könnten", so ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters in einer Stellungnahme. Es seien aber sämtliche Flüge von Niki über Air Berlin gebucht, und eventuelle Forderungen von Niki-Fluggästen müssten deshalb bei Air Berlin angemeldet werden – also in Deutschland bei einem deutschen Unternehmen. "Es ist also für die Gläubiger völlig unerheblich, wo das Niki-Verfahren stattfindet", betonte der Sprecher.

Niki-Mutter Air Berlin lässt Inventar versteigern

Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin lässt indes Mitte Jänner zahlreiche Gegenstände versteigern. Bei einer Online-Auktion sollen unter anderem Servierwagen, Flugzeugsitze, Geschirr aus der Business Class, Decken, Waschtischgarnituren, Kinderspielzeug und die bekannten Schokoherzen unter den Hammer kommen. Das hat das Hamburger Auktionshaus Dechow auf seiner Website angekündigt.

Ein Air-Berlin-Sprecher bestätigte am Mittwoch, dass die Sachen mit dem Aufdruck der Fluglinie aus dem Bestand des Unternehmens kommen. Der Erlös werde in die Insolvenzmasse fließen. Über die geplante Auktion hatte zuvor das Luftfahrtportal "Aerotelegraph" berichtet. (APA, 4.1.2018)