Auf dem Wiener Zentralfriedhof gibt es auf einer Fläche von 2,5 Quadratkilometern 330.000 Grabstellen.

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Wien – Manchmal, so hat man den Eindruck, möchte der Amtsschimmel mit lautem Wiehern Tote erwecken: "Ihr Grabstein ist nach hinten umgefallen" , heißt es in einer Aufforderung zur baulichen Instandsetzung, die die Friedhöfe Wien GmbH Herrn Diplom Ingenieur Friedrich W. vor kurzem zukommen ließ. Doch Herr W. kann sich nicht mehr darum kümmern. "Er ist im Jahr 1964 verstorben", erzählt seine Urenkelin, die den Brief deswegen in Händen hält, weil sie mittlerweile in der früheren Wohnung ihres Uropas in Wien-Mariahilf lebt.

Die Familie wusste gar nicht, dass das Grab noch existiert. Genauso überrascht war man davon, dass der Vorfahre 53 Jahre nach seinem Tod ausgerechnet für die Verwaltung des Wiener Zentralfriedhofs noch lebt.

Gute Lage am Zentralfriedhof

Das Grab, für dessen Reparatur eine Frist bis 23. Jänner gesetzt wurde, ist nicht das, in dem der Urgroßvater selbst bestattet wurde, sondern die letzte Ruhestätte für ein bereits 1912 verstorbenes Familienmitglied. Der Uropa hatte als junger Mann das Grab erworben. Es befindet sich in einem für heutige Verhältnisse recht prominenten Teil des Zentralfriedhofs gleich hinter der Borromäus-Kirche, nicht weit entfernt vom Haupteingang bei Tor 2. Urgroßvater W. fand in Niederösterreich seine letzte Ruhestätte.

Bei der Friedhöfe Wien GmbH, die zum Wiener Stadtwerke-Konzern gehört, wird versichert, dass man keinen pietätlosen Eindruck erwecken habe wollen. Für das amtliche Schreiben seien die letzten verfügbaren Daten verwendet worden. "Bei 200.000 Kunden ist leider nicht immer garantiert, dass alle Daten auch auf dem letzten Stand sind", sagt ein Sprecher zum STANDARD. Grundsätzlich falle es in die Zuständigkeit von Nutzungsberechtigten, Änderungen bekanntzugeben. Üblicherweise regelt sich das heute bei der Verlängerung der auf jeweils zehn Jahre befristeten Grabnutzung. Doch damals, wie im Fall W., waren Einmalzahlungen für Gräberplätze üblich – Nutzungsrechte auf Bestandsdauer des Friedhofs inklusive.

Unterschiedliche Kosten

Heute werden – je nach Lage und Art des Grabes – für die erstmalige Dekade zwischen 950 und 1.200 Euro für Sarggräber fällig. Bei Urnengräbern, deren Benützung gleich auf bis zu 60 Jahre festgelegt werden kann, betragen die erstmaligen Zehnjahresgebühren 500 bis 650 Euro. Eine Verlängerung ist etwas günstiger, weil das einmalige Bereitstellungsentgelt entfällt.

Übernehmen nach einem Todesfall Hinterbliebene bereits vorhandene Gräber, müssen sie eidesstattlich erklären, dass die Übernahme mit anderen Verwandten abgeklärt ist beziehungsweise dass es keine anderen Verwandten gibt. Außerdem müssen sie künftige Kosten übernehmen.

Familie W. wird das ramponierte Grab auf dem Zentralfriedhof herrichten lassen und hofft, dass nun auch der Urgroßvater wieder seine ewige Ruhe hat. (Michael Simoner, 7.1.2018)