Der US-Grenzschutz darf zwar nach wie vor auf Smartphone und Laptop zugreifen. Allerdings nicht mehr auf Daten, die in der Cloud gespeichert sind. Zudem dürfen Informationen nur mehr in Ausnahmefällen vom Gerät kopiert werden.

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Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde hat seine Guidelines in Puncto Durchsuchung der elektronischen Geräte überarbeitet. Prinzipiell dürfen die Beamten auch weiterhin eine Entsperrung des mitgebrachten Laptops oder Smartphones fordern und auch die Daten und Apps durchsuchen. Allerdings darf kein Zugriff mehr auf Informationen erfolgen, die in der Cloud liegen. Somit darf auch nicht gefordert werden, dass die Internetverbindung aktiviert wird.

"Einfache" und "Fortgeschrittene" Durchsuchung

Ferner gibt es mittlerweile eine Unterscheidung zwischen "einfachen" und "fortgeschrittenen" Durchsuchungen. Sollte der Grenzschutz-Beamte Daten von dem Gerät kopieren, fällt dies in die zweitgenannte Kategorie. Dies ist nur dann erlaubt, wenn es ernsthafte Bedenken gibt, dass der Einreisende einer illegalen Aktivität verdächtig ist oder eine Gefahr für die USA darstellt. Ein Vorgesetzter muss diese Durchsuchung ferner zulassen.

Zugriffe auf Geräte haben seit Trump zugenommen

Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU begrüßte die Änderung. Allerdings sei diese immer noch nicht zufriedenstellend, da nach wie vor kein Durchsuchungsbefehl nötig ist, um auf die Geräte zuzugreifen. Seit der Trump-Regierung haben die Zugriffe auf Laptops und Smartphones übrigens zugenommen. 2016 wurden die Geräte von 0,005 Prozent der internationalen Einreisenden durchsucht, 2017 waren es 0,007 Prozent. Insgesamt 30.200 Mal war dies im vergangenen Jahr der Fall. (red, 06.01.2018)