Das Flugrechteportal Fairplane wollte mit der Beschwerde erwirken, dass das Konkursverfahren in Österreich stattfindet.

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Wien/Berlin – Ein Berliner Gerichtsurteil bringt die Rettung der österreichischen Fluglinie Niki ins Wanken. Das Landgericht Berlin hat am Montag entschieden, dass die internationale Zuständigkeit nicht in Deutschland, sondern in Österreich liege. Der deutsche Insolvenzverwalter hatte zuvor vor diesem Szenario gewarnt. Der Verkauf an Vueling/IAG sei dadurch gefährdet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther teilt am Dienstag mit, dass Vueling an seiner Absicht festhalte, Teile von Niki zu erwerben.

Das Landgericht Berlin hatte am Montag die Berufung auch beim deutschen Höchstgericht, dem Bundesgerichtshof, zugelassen. "Der heutige Beschluss hat damit noch keine Rechtskraft erlangt, sodass der vorgenannte Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg zunächst fortgilt", erklärte das Landgericht Berlin. Die Niki Luftfahrt GmbH legt nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Laut Gericht beträgt die Beschwerdefrist einen Monat.

Als Gründe für die Entscheidung führt das Landgericht aus, dass Niki auch in Wien Büros unterhalte, unter anderem die Finanzbuchhaltung. Ebenso liege der Ort der zuständigen Aufsichtsbehörde in Wien, da die Schuldnerin über eine österreichische Betriebsgenehmigung verfüge und die Lufttüchtigkeit der Flugzeuge von dort aus überwacht werde. Zudem unterlägen die von der Schuldnerin geschlossenen Arbeitsverträge zu rund 80 Prozent dem österreichischen Arbeitsrecht.

Verkaufsverfahren auf Eis gelegt

Somit ist auch das Verkaufsverfahren gestoppt, weil das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden kann. Niki will ihr schon laufendes Insolvenzverfahren in Deutschland retten und hat deshalb Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Entscheidung für Wien als Insolvenzort eingelegt. Mit dem Ergebnis aus Berlin hatten die Juristen der Airline nicht gerechnet.

Sollte Niki selbst jetzt nicht gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, müsste das Verfahren in einigen Wochen in Österreich von vorne beginnen – der ausgehandelte Verkauf von Niki an den britisch-spanischen Luftfahrtkonzern IAG steht damit infrage. Sprecher von Niki und IAG wollten dazu nicht Stellung nehmen.

Flugrechteportal legte Beschwerde ein

Damit wurde eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg gekippt, das im Dezember das vorläufige Insolvenzverfahren in Berlin eröffnet hatte, weil Nikis Hauptgeschäft und Führung am Sitz des Mutterkonzerns angesiedelt seien. Das österreichische Flugrechteportal Fairplane hatte gegen den Insolvenzort Berlin Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt, das den Fall dem Landgericht vorlegte. Das Konkursverfahren müsse am Sitz von Niki in Wien abgewickelt werden, argumentierte Fairplane. Der Fluggastdienstleister versprach sich davon bessere Chancen, Kundenforderungen von mehr als 1,2 Millionen Euro durchsetzen zu können.

Fairplane hat in Korneuburg einen Antrag auf Insolvenzeröffnung eingebracht. Am Montag fand dazu eine Verhandlung statt. Fairplane erwartet eine zeitnahe Entscheidung des Gerichts und die Einsetzung eines Masseverwalters. "Wir begrüßen diese Entscheidung, denn getrennte Verfahren von Air Berlin in Deutschland und Niki in Österreich verhindern einen Interessenkonflikt des Masseverwalters und eine mögliche Verkleinerung der Masse von Niki – denn einer der größten Schuldner von Niki ist Air Berlin", teilte Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz mit.

Bis zu einer abschließenden Entscheidung könnte das Insolvenzverfahren in Berlin zwar weiterbetrieben werden, sagte eine Berliner Gerichtssprecherin, doch Flöther erklärte, das Verfahren werde angesichts der Entscheidung nicht eröffnet. Damit könnte der Verkauf von Niki an IAG nur zustande kommen, wenn der österreichische Konkursverwalter den von Flöther ausgehandelten Vertrag übernimmt.

Fairplane zeigt sich gelassen

Fairplane sieht jedoch keinen Anlass zur Sorge: "Ein Insolvenzverfahren in Österreich gefährdet den Deal mit IAG nicht. Sobald das Insolvenzverfahren für Niki in Österreich stattfindet, kann der Masseverwalter den in Berlin beschlossenen Deal mit IAG/Vueling ebenso bestätigen und die weitere Umsetzung verfolgen." Außerdem seien durch die Verlängerung der Frist durch den österreichischen Infrastrukturminister die Start- und Landerechte für die kommenden drei Monate gesichert.

Auch die IAG hält trotz des juristischen Tauziehens am Kauf der Air-Berlin-Tochter fest. Die Konzerntochter Vueling sei weiter interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben, teilte IAG am Montag mit.

Landesgericht Korneuburg könnte zuständig werden

Ob der Niki-Verkauf an IAG/Vueling nun gültig ist oder nicht, hängt davon ab, ob das Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig wird, beziehungsweise davon, wie die deutschen Höchstrichter im Fall einer Beschwerde entscheiden. Wenn das Niki-Insolvenzverfahren in die Zuständigkeit Österreichs fällt, ist das Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich an der Reihe. (red, APA, Reuters, 9.1.2018)

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