In Deutschland hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 264 Rufnummern angeordnet, mit denen ein Unternehmen für Handwerkerdienste den Verbrauchern eine Ortsnähe vorgegaukelt hatte. "Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Telefonnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem Unternehmen vor Ort führt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, am Montag. Die Aufsichtsbehörde werde deshalb auch weiterhin entschieden gegen Unternehmen vorgehen, die Ortsansässigkeit vortäuschten.

Weiterleitung an Zentrale

Manche Handwerksbetriebe geben in Werbeanzeigen Telefonnummern mit einer lokalen Ortsvorwahl an, obwohl sie gar nicht in der Umgebung sitzen. Tatsächlich werden die Anrufe zur Zentrale weitergeleitet. Damit können beispielsweise hohe Kosten für die Anfahrt der Handwerker anfallen. Im vorliegenden Fall hatte ein Anbieter für Handwerksdienste mit Ortsnetzrufnummern für seine Dienste geworben, obwohl er in den jeweiligen Orten überhaupt keine Niederlassungen hatte.

Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die Bundesnetzagentur aus dem gleichen Grund die Abschaltung von 52.000 Ortsnetzrufnummern angeordnet. "Insbesondere Dienste, die in Not- und Sondersituationen benötigt werden, wie Schlüsseldienste, Kanalreiniger und Haushaltsauflöser, werben teilweise rechtswidrig mit Ortsnetzrufnummern", erklärte die Bundesnetzagentur. So wollten sie Kunden gewinnen, denen eine örtliche Nähe des Auftragnehmers wichtig ist. (APA/dpa, 8.1.2018)