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In "Fire and Fury" wird Donald Trump die Eignung abgesprochen, das Amt des US-Präsidenten auszuüben. Er bestreitet die Vorwürfe und wehrt sich mit einer geplanten Verschärfung der Verleumdungsgesetze.

Foto: AP Photo/Alastair Grant

Washington – Als Reaktion auf das Enthüllungsbuch "Fire and Fury" über seine Präsidentschaft hat Donald Trump eine Überarbeitung der US-Gesetze zur üblen Nachrede angekündigt. Seine Regierung werde sich diese Regelungen "genau ansehen", sagte der US-Präsident am Mittwoch.

Die geltenden Verleumdungsgesetze seien "eine Augenauswischerei und eine Schande", da sie nicht dem Fairnessprinzip und den amerikanischen Werten entsprächen. Durch eine Neuregelung solle sichergestellt werden, dass ein Betroffener ausreichend juristisch gewappnet sei, wenn "falsche und diffamierende" Behauptungen über ihn verbreitet werden, sagte Trump. "Wir wollen Fairness." Es dürfe nicht sein, dass jemand wissentlich falsche Behauptungen verbreite, um dann die daraus gewonnenen Gewinne auf sein Bankkonto fließen zu sehen.

Furcht vor Einschränkung der Meinungsfreiheit

Trump reagierte damit auf das in der vergangenen Woche erschienene Buch "Fire and Fury", in dem der Journalist Michael Wolff ihm die geistige Tauglichkeit für sein Amt abspricht. Der Autor zitiert namentlich mehrere Vertraute und Berater des Präsidenten, die ihn mit Bezeichnungen wie "Idiot" oder "Trottel" charakterisieren.

Der Präsident wirft Wolff vor, ein Buch "voller Lügen" geschrieben zu haben. Trumps Anwälte hatten vergeblich versucht, die Veröffentlichung des Buchs zu verhindern.

Trumps jetzige Ankündigung zu den Verleumdungsgesetzen dürfte unter Kritikern die Sorgen wachsen lassen, dass der Präsident auf eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit hinarbeitet.

Seit dem Wahlkampf hat Trump immer wieder die sogenannten Mainstream-Medien und auch einzelne Journalisten attackiert. Die von ihm angestrebte Überarbeitung der Verleumdungsgesetze ist allerdings ein äußerst schwieriges Unterfangen. Für eine Änderung dieser Gesetze ist entweder eine Verfassungsänderung oder ein Urteil des Obersten Gerichts erforderlich. (APA, AFP, 11.1.2018)