Wien/Wels – Der Möbelhändler XXX Lutz hatte in Deutschland Ärger mit dem Bundeskartellamt. Nach einer Intervention der Kartellwächter verzichtet das österreichische Unternehmen jetzt auf sogenannte Hochzeitsrabatte.

XXX Lutz hatte im November die Möbel Buhl GmbH & Co. KG übernommen. Daraufhin forderte XXX Lutz von den Buhl-Lieferanten eine Konditionenanpassung. Unter anderem sollten die für XXX Lutz gewährten Konditionen rückwirkend ab dem 1. Jänner 2017 auch für alle getätigten Umsätze der Möbel-Buhl-Häuser gültig sein, erklärte das Bundeskartellamt am Donnerstag in einer Aussendung. XXX Lutz verlangte eine Gutschrift sämtlicher Preis- und Konditionenunterschiede ab diesem Zeitpunkt.

Indiz der Abhängigkeit

"Wir haben dem Unternehmen in einem Schreiben mitgeteilt, dass nach den uns vorliegenden Informationen für die Forderung derartiger Gutschriften für die Vergangenheit keine sachliche Rechtfertigung zu erkennen ist", so Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. "Soweit die adressierten Lieferanten auf die Forderungen ohne weiteres eingehen, kann dies ein Indiz für ihre Abhängigkeit von XXX Lutz sein."

Angemessene Gegenleistungen des Händlers für diesen vergangenen Zeitraum seien nicht ersichtlich gewesen. "XXX Lutz hat daraufhin zugesichert, dass sie auf die Geltendmachung dieser Hochzeitsrabatte für den Zeitraum vor der Freigabe der Fusion verzichten werden", so Mundt.

Das Bundeskartellamt hatte schon einmal mit "Hochzeitsrabatten" zu tun. 2014 hatte die Behörde entschieden, dass die – anders gestalteten – Hochzeitsrabatte, die die Lebensmittelkette Edeka nach der Übernahme der Plus-Märkte im Jahr 2009 gefordert hatte, missbräuchlich waren. Die Entscheidung wurde jedoch vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben, der Fall liegt derzeit beim deutschen Bundesgerichtshof. (APA,11.1.2017)