Die heimische Masseverwalterin Ulla Reisch kann nur die österreichischen Vermögen verkaufen.

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Wien – Nach Firmengründer Niki Lauda hat auch Ryanair am Montag ihr Interesse an der insolventen Niki bzw. an Teilen der Airline kundgetan. Die neue Insolvenzverwalterin in Wien, Ulla Reisch, will nun alle Bieter der letzten Investorenrunde erneut zu Angeboten auffordern. Als sich der deutsche Insolvenzverwalter noch allein für Niki zuständig fühlte, bekam die zur British-Airways-Mutter IAG gehörende spanische Billig-Airline Vueling den Zuschlag.

Durch die Entscheidung des Gerichts in Korneuburg, in Österreich über die Fluglinie Niki ein Hauptinsolvenzverfahren zu eröffnen, gibt es nun in Deutschland und Österreich zwei gleichberechtigte Verfahren. Dadurch gibt es zwei Insolvenzmassen – eine in Deutschland, eine in Österreich. Ulla Reisch kann aber nur die österreichischen Vermögen verkaufen. Das räumt sie selbst in einem Schreiben an potenzielle Bieter für Niki ein.

Diese sollten berücksichtigen, dass nach aktuellem Wissensstand die in Deutschland liegenden Verbindlichkeiten nicht von ihr verkauft werden können, warnt sie. Und da dürfte sie am kürzeren Ast sitzen, denn laut deutschem Masseverwalter Lucas Flöther liegen etwa 80 Prozent des verwertbaren Vermögens von Niki in Deutschland.

Dringliches Verfahren

Damit scheint eine Zusammenführung der beiden Verfahren dringlicher denn je. Lucas Flöther wäre bereit, in Deutschland nur ein Sekundärverfahren zu führen und die Verantwortung nach Österreich abzugeben, schreibt er in einer Aussendung. Aber dafür müsste schleunigst das Angebot des Billigfliegers Vueling zur Übernahme der Niki-Werte auch in Österreich anerkannt und umgesetzt werden. Flöther warnte erneut vor einem Scheitern des Deals mit IAG.

In Deutschland soll der Bundesgerichtshof "rasch" entscheiden, ob das Hauptverfahren in Deutschland stattfindet. Sollte das Gericht dies bejahen, ist wenig gewonnen, denn dann gibt es in Österreich und Deutschland parallel zwei Insolvenzverfahren – obwohl das im EU-Recht eigentlich nicht vorgesehen sei, wie es beim deutschen Insolvenzverwalter heißt. Sollte das Gericht Deutschland hingegen für nicht zuständig erklären, dann wäre das Hauptverfahren in Österreich allein ausschlaggebend. Zeitlich hängt derzeit sehr viel vom weiteren Verhalten von Vueling ab. Das Unternehmen darf aus dem Vertrag aussteigen, wenn der Insolvenzverwalter wechselt. (red, APA, 15.1.2018)