Die unbegründete negative Google-Rezension.

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Ein junger Oberösterreicher soll 1.200 Euro bezahlen, weil er auf Google eine schlechte Bewertung für ein Sportgeschäft abgegeben hat. Zudem wird ihm mit einer Klage gedroht.

Der 24-jährige hatte in Begleitung seines Vaters ein Sportgeschäft in Pasching besucht, um ein Fitnessgerät zu kaufen. Allerdings war er von der Beratung enttäuscht und hatte das Gefühl, dass das Sportgeschäft lediglich versuchte, die teuersten Produkte zu verkaufen, wie help.orf.at berichtet. Mehrere Monate später kehrte er in das Geschäft zurück, war aber wieder nicht mit dem Service zufrieden.

Aus diesem Grund gab er dem Geschäft auf Google eine negative 1-Stern-Bewertung, ohne diese weiter zu begründen. Kurz darauf bekam er eine Facebook-Nachricht vom Geschäftsführer des Sportgeschäfts. Der wollte in einer freundlich formulierten Mitteilung wissen, wieso der enttäuschte Kunde diese Auswahl getroffen hatte.

Geschäft schaltete Anwalt ein

Der Oberösterreicher ignorierte die Nachricht allerdings – und bekam kurze Zeit später per Post einen Anwaltsbrief, in dem 1.200 Euro für die schlechte Bewertung verlangt wurden. Gedroht wurde zudem mit einer Klage. Weiters wurde er dazu aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, die von ihm verlangte, die Bewertung zu löschen. Begründet sei dieser Unterlassungsanspruch damit, dass die Bewertung geschäftsschädigend sei. Der Anwalt war an seine Adresse gelangt, indem seine Mitarbeiterin sich mit ihm auf Facebook anfreundete.

Juristische Bewertungen

Der Jurist Sebastian Schumacher, Rechtskonsulent der Konsumentenschutz-Redaktion des ORF, kann den Unterlassungsanspruch nicht nachvollziehen, da es keine rechtliche Grundlage dafür gebe. In einem früheren Fall stellte der STANDARD der Juristin Maria Windhager die Frage, wie sich – damals Gasthäuser, aber das gilt in diesem Fall auch für das Sportgeschäft – gegen schlechte Bewertungen auf solchen Plattformen wehren können. Ihre Antwort war, dass Betroffene wegen Kreditschädigung Klage erheben könnten. "Voraussetzung ist aber, dass die aufgestellten Behauptungen objektiv unwahr sind." Der Oberösterreicher gab zwar eine ehrliche Bewertung ab, begründete diese aber nicht weiter.

Facebook-Seite offline

Die Facebook-Seite des Sportgeschäfts ist derzeit offline.
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Die Facebook-Seite, auf die von der Website des Sportgeschäfts verlinkt wird, ist derzeit offline, vermutlich um eine Flut an negativen Bewertungen zu verhindern. Nach dem Bericht von orf.at folgten auf Google viele negative Bewertungen, daraufhin kam es zu einer großen Menge an positiven. (muz, 16.1.2018)