Erfurt – Bundesliga-Klubs dürfen Profifußballern auch künftig befristete Verträge geben. Das urteilte das deutsche Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt im seit 2014 schwelenden Rechtsstreit zwischen Ex-Torhüter Heinz Müller und Mainz 05. "Vom Fußball werden sportliche Höchstleistungen erwartet, man kann nicht davon ausgehen, dass diese bis zum Rentenalter zu erbringen sind", argumentierte die Vorsitzende.

Die Zeitverträge, die die Klubs den Lizenzspielern für zwei oder mehr Jahre ausstellen, seien durch die Eigenart ihrer Arbeitsleistung gerechtfertigt, hieß es. Die Bundesrichter fällten damit das erste Grundsatzurteil zum Arbeitsrecht im Spitzenfußball und bewahrten das umstrittene Vertragssystem der Bundesliga vor radikalen Veränderungen. Diese waren nach einem ersten Urteil das Arbeitsgerichts Mainz im Fall Heinz Müller befürchtet worden. Der inzwischen 39-jährige scheitere nun mit seiner Forderung, die Befristung eines 2012 abgeschlossenen Vertrages mit Mainz 05 für unwirksam zu erklären.

Müller hatte 2012 einen neuen Zweijahresvertrag bei Mainz 05 bis Juni 2014 unterschrieben, der sich ab 23 Bundesligaeinsätzen um ein Jahr verlängern sollte. Dazu kam es nicht: Ein halbes Jahr vor Vertragsende verbannte Trainer Thomas Tuchel den Torhüter in die zweite Mannschaft. Müller musste gegen seinen Willen bereits nach zwei Jahren gehen. (APA, 16.1. 2018)