Bundeskanzler Sebastian Kurz.

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Im ZDF-"Morgenmagazin" hat Sebastian Kurz eine wichtige Klarstellung in Bezug auf seine Schmerzgrenze in Sachen "rechts" gegeben. Die Moderatorin fragte ihn, wo er bei der FPÖ die Grenze gezogen habe zwischen "halbrechts", "rechts", "rechtsextrem", "rechts außen" etc. Darauf Kurz: Man habe in Österreich "ein sehr strenges Verbotsgesetz". Und: "Eine Grenze ist das Strafrecht. Darüber hinaus gibt es schon noch so etwas wie Meinungsfreiheit, und das ist gut so."

Das ist eher ein Minimalprogramm. Das "Verbotsgesetz" (das Teile der FPÖ immer wieder abschaffen wollten) stellt eine "Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne" unter Strafe. Darunter sind auch das Leugnen und die gröbliche Verharmlosung der NS-Verbrechen zu verstehen.

Teile der FPÖ sind immer wieder am Verbotsgesetz entlanggeschrammt. Die aktuelle Führung distanziert sich jedoch meist von so etwas. Dann gibt es rechtsextreme Inhalte und Äußerungen, wobei nicht jeder Rechtsextremismus auch NS-Wiederbetätigung ist.

Die Äußerung von FPÖ-Klubchef Johann Gudenus etwa ("Jetzt heißt es Knüppel aus dem Sack für alle Asylbetrüger, Verbrecher, illegalen Ausländer, kriminellen Islamisten und linken Schreier") ist zweifellos rechtsextrem, wurde aber nicht strafrechtlich geahndet.

Nach den Kriterien von Bundeskanzler Kurz fällt das wohl unter Meinungsfreiheit. (Hans Rauscher, 18.1.2018)