Wien – Im Fall des am 9. Oktober in einer Wiener Kaserne erschossenen Rekruten ist am Montag der tatverdächtige 22-Jährige vom Wiener Landesgericht für Strafsachen auf freiem Fuß gesetzt worden. Begründet wurde das mit dem Wegfall des dringenden Tatverdachts in Richtung Mord, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn.

Der zuständige Haftrichter ging demnach nur mehr vom Verdacht auf grob fahrlässige Tötung aus und hielt nach über dreimonatiger U-Haft eine weitere Inhaftierung des bisher Unbescholtenen für nicht angemessen. An die Enthaftung wurden zwei Auflagen geknüpft. Der junge Mann verpflichtete sich, keine berufliche Tätigkeit beim Bundesheer mehr auszuüben, außerdem wurde ihm per Weisung der Umgang mit Schusswaffen untersagt.

Nun liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft Wien – dort will man auf jeden Fall eine Beschwerde gegen die Empfehlung des Haftrichters einbringen, sagte Sprecherin Nina Bussek dem STANDARD. (red, APA, 22.1.2018)