Die neue Bundesregierung habe es angekündigt, jetzt werde es eben exekutiert: forcierte Abschiebungen. So könnte man die Härte interpretieren, mit der der Abschiebebefehl im Fall der tschetschenischen Familie Tikaev und bei weiteren zeitnahen, umstrittenen Abtransporten durchgesetzt wurde – wenn man darüber vergisst, woher die Gesetze kommen, die ein solches Vorgehen möglich machen.

Nicht ÖVP und FPÖ haben nämlich Regelungen wie zum Beispiel die Wohnsitzauflage auf den Weg gebracht, die es nun ermöglicht, Ausländern mit aufrechtem Ausreisebescheid, dem sie noch nicht Folge geleistet haben, anzuordnen, in einem Rückkehrzentrum zu wohnen. Sie damit aus ihrer gewohnten Umgebung zu entfernen, um Druck zur Abreise auf sie auszuüben und sie problemloser abzuschieben. Das ist eine Vorgangsweise, an der ein alleinstehender junger Mensch vielleicht nicht unbedingt Schaden nehmen muss; die aber, auf Familien mit Kindern angewandt, zwangsläufig untolerierbare Härten zeitigt.

Beschlossen hat dies und vieles andere vielmehr Rot-Schwarz, in einer Vielzahl von Asylnovellen, die die Rechte Drittstaatsangehöriger bereits in den vergangenen Jahren durch legistische Abwehrinstrumente ergänzt und so geschwächt haben. Fest steht: Dem nunmehrigen FPÖ-Innenminister, der in Asylfragen null Toleranz abgekündigt hat, haben sie damit gute Instrumente in die Hand gegeben. (Irene Brickner, 23.1.2018)