Aus medizinischen oder psychologischen Gründen dürfen "Helfertiere", auch "Emotional Support Animals", mit an Bord von Flugzeugen. In erster Linie denkt man dabei an Blindenhunde. Doch offensichtlich gab es in letzter Zeit immer mehr Fälle, in denen diese durchaus sinnvolle Regelung ad absurdum geführt wurde. So schreibt Delta Airlines, dass Passagiere – teilweise mit Erfolg – versucht haben, mit Truthähnen, Opossums oder gar Schlangen und Spinnen an Bord fliegen zu dürfen, wie bei Forbes nachzulesen ist.

Neue Regeln

Diesem Treiben hat die Fluglinie nun einen Riegel vorgeschoben und hat angekündigt, dass ab dem 1. März 2018 Passagiere mit einem "Service or Support Animal" (also sowohl Blindenhunde als auch ESA) nun mindestens 48 Stunden vor Abflug die Gesundheit des Tieres nachweisen und Impfzertifikate vorlegen müssen. Dazu muss neuerdings ein Formular vom Passagier unterzeichnet werden, wonach sich das Tier an Bord "benehmen kann".

Unter dem Hashtag "ESAofTheDay" lassen sich auf Twitter interessante Beispiele für Emotional Support Animals an Bord von Flugzeugen finden.

Bislang war es nur nötig, einen Brief von einem Doktor oder Psychiater dabei zu haben, welcher attestiert, dass der Passagier das Tier aus emotionalen/gesundheitlichen Gründen mit dabei haben muss. Etwas, was in den USA offenbar kinderleicht im Internet erstanden werden kann, wie Travelnews berichtet. Dort ist auch zu lesen, dass Delta aktuell täglich rund 700 solcher Tiere in der Kabine herumfliegt. Alarmierend daran sei, dass dies gegenüber 2015 eine Steigerung von 150 Prozent sind.

Parallel dazu hätten sich nämlich Vorfälle, bei denen Tiere involviert sind, um 84 Prozent zugenommen. Delta will jetzt der fehlenden Gesetzgebung in diesen Sachen einen Riegel vorschieben, weil die Airline – wohl berechtigterweise – eine Sicherheitsgefährdung sieht. Gleichzeitig wolle man natürlich weiterhin jenen Kunden entgegenkommen, welche nachweislich die Hilfe eines Helfertieres benötigen, schreibt Delta. (red, 24.1.2018)