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Jessica Simpson hat ein Paparazzi-Foto von sich verbreitet und wird nun von der dahinterstehenden Bildagentur geklagt.

Foto: AP

Sängerin und Schauspielerin Jessica Simpson sieht sich mit einer Urheberrechtsklage der besonderen Art konfrontiert. Eine Bildagentur fordert Entschädigung, weil sie eine Aufnahme eines Fotografen des Unternehmens auf Instagram und Twitter veröffentlicht hat. Allerdings: Auf dem fraglichen Foto ist sie selbst abgelichtet.

Paparazzi-Foto weiterverbreitet

Simpson ist auf dem Bild dabei zu sehen, wie sie gerade das Hotel Bowery in New York verlässt, schreibt der "Hollywood Reporter". Die Agentur Splash News ist in Kalifornien vor Gericht gezogen. "Simpson oder eine Person, die in ihrem Auftrag gehandelt hat", habe das Bild von einem Onlineartikel der britischen "Daily Mail" kopiert und unerlaubt auf ihre Social-Media-Accounts gestellt. Dies sei "binnen Stunden" nach der Veröffentlichung passiert.

Zudem sei auch das Wasserzeichen entfernt worden, welches die Agentur als Rechteinhaber ausweist. Das Bild sei ihren 11,5 Millionen Abonnenten zugänglich gemacht und dann wiederum von Dritten als Bildquelle verwendet worden, etwa von der Plattform Reality TV World.

Posting soll Umsätze geschmälert haben

Die Fotografie sei "sehr kreativ, einzigartig und wertvoll", heißt es in der Klagsschrift. Und weil Simpson eine bekannte Persönlichkeit sei, hätte man mit der Aufnahme sonst mehr Umsätze erzielen können.

Eine konkrete Forderung gibt es noch nicht. Die Höhe des geforderten Schadenersatzes will die Kanzlei Perkowski Legal, die für Splash News den Fall übernommen hat, noch fristgerecht ermitteln. Die Schauspielerin hat bislang nicht auf die Klage reagiert. (red, 25.1.2018)