Die Asfinag spendiert gemeinnützigen Organisationen, die eine Blaulicht-Lizenz haben, digitale Vignetten.

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Wien – Wer blau fährt, erspart sich künftig die Autobahnvignette. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) kündigte am Montag an, dass alle gemeinnützigen Organisationen, die über die Genehmigung verfügen, Blaulicht und Folgetonhorn einzuschalten, Autobahnen und Schnellstraßen kostenlos benützen dürfen. Bereits in wenigen Wochen solle eine entsprechende Änderung der Mautordnung ausgearbeitet sein und in Kraft treten können.

In den letzten Wochen seien verstärkt Forderungen von Interessenvertretungen und Organisationen nach einer Gleichstellung ihrer Einsatzfahrzeuge mit Rettung, Polizei und Feuerwehr an ihn herangetragen worden, teilte Hofer mit. Freuen können sich laut dem Verkehrsminister nun "mehrere Hundert gemeinnützige Einsatzorganisationen" wie Wasserrettung und Bergrettung.

Kriterien in Mautordnung festgelegt

Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als gemeinnützige Organisation zu gelten, werden in der Mautordnung festgelegt. Dazu gehören u. a. überwiegend ehrenamtliche Mitarbeiter und eine Spenden-Absetzbarkeit. Die Organisationen, die den entsprechen- den Nachweis erbringen können, sollen dann von der Asfinag für alle Blaulichtfahrzeuge eine digitale Vignette gratis zur Verfügung gestellt bekommen.

Welche Organisationen mit Blaulicht unterwegs sein dürfen, ist generell im Kraftfahrgesetz geregelt. Berufsgruppen wie Ärzte oder Hebammen brauchen einen eigenen, sogenannten Blaulichtbescheid. (red, 29.1.2018)